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Verbrennen von Gartenabfällen Verbrennen von Gartenabfällen: Ab wann das Verbot wieder ausgesetzt ist

Von Angelika Andräs 23.02.2018, 09:30
Gartenfeuer dürfen wieder lodern
Gartenfeuer dürfen wieder lodern Torsten Gerbank

Zeitz - Das Verbrennen von Gartenabfällen ist ab kommender Woche in Zeitz und den Ortsteilen wieder erlaubt. Ab Donnerstag, 1. März, werden dann wieder Rauchzeichen über der Stadt zu sehen sein, denn bis 31. März darf man als Grundstückseigentümer und Kleingärtner wieder Feuer machen. Jeweils von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr, auf dem selbst genutzten Grundstück und unter Beachtung des Brandschutzes, wie es in der Verbrennungsverordnung festgelegt ist.

Die Bürger haben beim Verbrennen auf die Witterungsverhältnisse zu achten, um die Qualmbelästigung so gering wie möglich zu halten, ist die klare Ansage. Aus diesem Grund dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden. Bei starkem Wind, Regen oder Nebel darf also nicht verbrannt werden. Verboten ist natürlich das Verbrennen von Unrat, Farbe, Plastik, Reifen, Bauholz und Hausmüll.

Verbrennen von Gartenabfällen: Welche Flurstücke um Zeitz betroffen sind

Erlaubt ist das Verbrennen von errichteten Haufwerken über eine Grundfläche von maximal vier Quadratmetern und einem Meter Höhe. Verboten ist es aber, das Haufwerk zu verbrennen, ohne es umzuschichten. Hier geht es um den Kleintierschutz. Diese Regelungen betreffen alle Flurstücke der Gemarkungen Zeitz, Zangenberg sowie den Ortsteilen Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Pirkau, Theißen und Würchwitz. Sie gelten natürlich auch in allen Orten, in denen das Verbrennen nicht verboten ist.

Was können Bürger tun, die Verstöße gegen die Verordnung feststellen? Verstöße gegen die Verbrennungsverordnung, in der auch jene Gebiete genannt sind, in denen ein generelles oder zeitweiliges Verbrennungsverbot besteht, können von Bürgern an das Umweltamt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Denn Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen können nur seitens des Landkreises ordnungsrechtlich verfolgt und gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.

Jedes Mal, wenn der Monat bevorsteht, in dem verbrannt werden darf, darf auch der Hinweis nicht fehlen: Die Entsorgung von Grün- und Astschnitt ist auch auf dem Wertstoffhof in Zeitz möglich. Kostenlos.

››Kontakt: Burgenlandkreis, Umweltamt, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels, Telefon: 03443/37 22 41 (mz)