Ratssitzung in Freyburg Ratssitzung in Freyburg: Wegweiser sollen Stadt nicht zustellen
Freyburg. - Hinter solchen Tafeln könne ein Haus glatt verschwinden, meinte Freyburgs Stadtratsvorsitzender Detlef Förste (Bürgerkreis). Er war zur Ratssitzung am Dienstagabend nicht der einzige, der fürchtete, man werde vor lauter Hinweisschildern die Stadt nicht mehr sehen. Den Stadtvätern lag der Vorschlag zur Ausschilderung einer Altstadt- und Hotelroute vor. Damit sind Wegweiser gemeint, die auf die Sehenswürdigkeiten und Hotels hinweisen. Der Entwurf vom Planungsbüro Dilger sah an einigen Stellen bis zu zehn dieser Schilder vor, was beispielsweise an der Einmündung Wasserstraße eine Tafel von 1,2 Metern Breite und 2,6 Metern Höhe ergeben würden. Gerd Liebing (Eigentümerverein) sprach sich namens seiner Fraktion klar gegen den Schilderwald aus, und Klaus Scheiding (Bürgerkreis) fand, "dem ist nicht hinzuzufügen". Nun soll das Planungsbüro einen neuen Vorschlag machen, der dann mit Marketing-Experten abgestimmt werden soll.
Bestätigt wurde vom Rat hingegen die Verkehrsbeschilderung, womit das Konzept, das für die Innenstadt eine Zone 30 vorsieht, praktisch abgesegnet ist. Gewöhnungsbedürftige Konsequenz: In der Innenstadt wird die Vorfahrtsregel rechts vor links gelten, Vorfahrtsschilder soll es nur in wenigen Ausnahmefällen geben. Parken wird nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, sonst gilt generell ein eingeschränktes Halteverbot.
Diskutiert wurde u.a. der Gegenverkehr im Bereich von Schützenstraße und Schulstraße. Man einigte sich, Gegenverkehr dort erst zuzulassen, wenn die Schulstraße durch einen Abriss verbreitert wurde. Für den Knoten Oberstraße-Merseburger Straße verständigte man sich, die derzeitige Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung zunächst beizubehalten. 30er-Schilder vor dem Knoten sollen jedoch das Tempo der Fahrzeuge verringern. Die eigentliche Zone 30 soll an der Einmündung Sektkellerei-Straße beginnen. Die Beschilderung, die im Sommer angebracht und mit Ende der Marktsanierung wirksam werden soll, bedarf der Bestätigung des Verkehrsamtes.