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Gräber im Burgenlandkreis Erhöhungen drohen auf Friedhöfen in Golben, Lonzig und Schellbach

Gemeinde Gutenborn berät über die Amnpassung der Friedhofsgebühren.

Von Matthias Voss 11.12.2024, 14:23
Grabstätten auf den Friedhöfen in Golben, Lonzig und Schellbach könnten bald viel teurer werden.
Grabstätten auf den Friedhöfen in Golben, Lonzig und Schellbach könnten bald viel teurer werden. Foto: Marcus Brandt/dpa

Droßdorf/MZ. - Die Anpassung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Gutenborn könnten sehr drastisch ausfallen. Könnten, denn einen möglichen Beschluss der neuen Satzung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung erstmal ausgesetzt.

In einer internen Arbeitsberatung soll auf Vorschlag von Ralf Steinbach und Steffen Kühn (beide CDU) jeder einzelne Posten durchgegangen werden, um danach im neuen Jahr als Beschluss wieder auf die Tagesordnung zu kommen.

So erhöhen sich nach der Kalkulation der Verwaltung zum Beispiel die Kosten für ein Einzelgrab auf den Friedhöfen in Golben, Lonzig und Schellbach von derzeit 862 auf 1687 Euro. Eine Doppel-Wahlgrabstätte wäre statt für 1.740 dann für 5.059 Euro zu haben. Und eine Grabstätte mit zwei Urnen würde statt 775 nun 1855 Euro kosten.

Hintergrund für die Erhöhungen sind die hohen Kosten der Gemeinde bei niedrigen Beerdingungszahlen. So gab es im vergangenen Jahr gerade einmal sechs, in den letzten drei Jahren lediglich zwölf Beisetzungen. Aktuell sind 273 Plätze belegt. Gutenborn muss jährlich 18.400 Euro für die Unterhaltung aufbringen.

Allein die Gemeindearbeiter benötigen kalkulativ 170 Arbeitsstunden. So hat sich in der letzten Zeit ein Defizit von fast 7.000 Euro angesammelt. „Bei so niedrigen Zahlen und den hohen Kosten ist eine Kalkulation natürlich schwierig“, stellte Kühn fest. Er schlug eine pauschale Erhöhung der einzelnen Posten um jeweils 25 Prozent vor. Auch das soll in der Arbeitsberatung besprochen werden.

Fest steht dagegen die allgemeine Friedhofssatzung, an der sich nicht viel geändert hat. So wurden die Ruhezeiten für ein Einzelreihengrab auf 25 und für ein Urnenreihengrab auf 20 Jahre angepasst.

Dafür gibt es nun die Möglichkeiten Letzteres statt mit zwei, auch mit drei oder vier Urnen zu besetzen. Die Aushebung des Grabes erfolgt aber entweder durch Gemeindearbeiter oder durch ein durch die Gemeinde beauftragtes Unternehmen. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.