Einspruch der Bürger abgelehnt Einspruch der Bürger abgelehnt: Widerstand gegen neue Abwasseranlage bleibt

Kayna - Der Streit um den Standort für die neu zu errichtende Abwasseranlage in Kayna geht im neuen Jahr weiter. Am 22. Dezember landete die Ablehnung des Widerspruchs der Bürger gegen die von der Stadt Zeitz erteilten Erlaubnis zur Errichtung der Kläranlage auf dem Tisch des Rechtsanwaltes. Demnach will die Stadt am umstrittenen Standort Markt 10 in Kayna festhalten.
Die von der Stadt Zeitz erteilte Baugenehmigung enthält eine sogenannte „Befreiung von den Vorschriften für das Bauplanungsrecht“ - umgangssprachlich als „Bauen ohne Baugenehmigung“ bezeichnet. Damit beharrt die Kommune auf ihrem geplanten Standort für die Anlage. Der Streit darum beschäftigte bereits mehrfach die Gerichte. So war die ursprünglich erteilte Baugenehmigung bereits Gegenstand mehrerer verwaltungsrechtlichen Entscheidung zugunsten der Bürger.
Frage der Nachbarschaftsrechte
Vor allem die Frage der Nachbarschaftsrechte und damit der Abstand der Kläranlage zu der Wohnbebauung gab den Bürgern in ihrem Widerspruch bislang Recht. So setzten sich bereits die Widerspruchsbehörde, das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht damit auseinander und gaben den Bürgern Recht. Die Stadt Zeitz halte weiter an ihrer Baugenehmigung fest, wenn nunmehr auch in veränderter Form.
Die Lage in Kayna ist kompliziert, denn bis heute gibt es keine saubere Lösung für das Abwasser im Dorf. Große Teile sind nicht an das Abwassersystem angeschlossen. Dabei reicht das Konzept mindestens bis 2007 zurück. Seit 2015 war für die Nachbarorte Würchwitz, Wildenborn und Zettweil keine zentrale Entsorgung mehr vorgesehen. In Kayna entstand 2008 eine provisorischen Containerkläranlage. Doch diese ist in die Jahre gekommen und es gibt immer mehr Probleme.
Vernichtende Einschätzung
Wie Kathrin Weber, Bürgermeisterin in Zeitz, in einem früheren Schreiben mitteilte, kommt die Obere Wasserschutzbehörde nach einer Begehung im November 2020 zu einer vernichtenden Einschätzung: „Trotz der Mängelbeseitigung aus dem Protokoll vom 3. November 2015 entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. Der gesamte Containerkörper ist stark korrodiert, die statische Sicherheit wird angezweifelt. Es wird auch die hydraulische Leistungsfähigkeit von 900 Einwohnern infrage gestellt.“ Die Anlage ist ausgelastet.“ Am Ende kommt die Behörde zu dem Schluss, dass derzeit keine weiteren Anschlüsse von Grundstücken und der Kaynaer Schule vorgenommen werden können.
››Der Ortschaftsrat Kayna beschäftigt sich auf seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Januar, 18 Uhr damit. (mz)