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Trunkenheit, Widerstand, Fahren ohne Fahrerlaubnis Nach Unfall in Wittenberg: Warum es in Fesseln zur Blutprobe geht

Ein Wittenberger weigert sich, nach einem von ihm verursachten Unfall in ein Fahrzeug der Polizei einzusteigen. Jetzt steht er vor Gericht. Wie das Urteil ausgefallen ist.

Von Marcel Duclaud 31.03.2025, 19:00
Das Amtsgericht in Wittenberg
Das Amtsgericht in Wittenberg (Foto: Jonas Lohrmann)

Wittenberg/MZ. - Der Verkehrsunfall, der sich Mitte März vergangenen Jahres in Wittenberg in der Schillerstraße ereignete, hat Folgen. Insbesondere für den Mann, der ihn verursachte.

Stattlicher Schaden entstanden

Er musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wittenberg verantworten: wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkohol, wegen des Angriffs auf einen Amtsträger, wegen gewaltsamen Widerstandes. Denn der Unfall war lediglich ein Aspekt des Geschehens an diesem Märzabend. Der Wittenberger, ein Elektriker, der zurzeit Bürgergeld bezieht, knallte gegen 21 Uhr mit seinem Citroen gegen einen rechts geparkten Seat. Der Schaden ist stattlich, laut Staatsanwaltschaft über 12.000 Euro teuer.

Auf eine fällige Blutprobe in der Klinik Bosse hatte der 41-Jährige unterdessen wenig Lust. „Er weigerte sich, in den Streifenwagen zu steigen“, sagt Staatsanwalt Frank Pieper. Er habe versucht, sich den Griffen der Polizisten zu entwinden, wobei einem der Beamten der Arm gequetscht wurde. Schließlich wurde der Mann gefesselt zur Klinik gebracht. Ergebnis der Blutprobe: 1,67 Promille.

Als die ganze Sache vorüber war, soll der Angeklagte noch mal nach seinem Auto geschaut und es umgeparkt haben. Was insofern ein Fehler war, als ihm kurz zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und der Alkohol, der hatte sich ebenfalls noch nicht verflüchtigt.

Der Angeklagte selbst bestreitet vor Gericht, Gewalt angewendet zu haben: „Das stimmt nicht.“ Mit dem Alkohol, das sei schon richtig, der Unfall indes auf einen Reifenplatzer zurückzuführen. „Dann wurde ich behandelt wie ein Schwerverbrecher. Ich war verängstigt, wollte etwas sagen. Aber das hat niemanden interessiert.“ Das mit dem späteren Umparken räumt der Wittenberger bei der Verhandlung ein. Er sagt auch noch: „Ich wurde umzingelt und gewürgt.“ Dass der Schaden am Seat längst beglichen und im Übrigen nicht so hoch wie angegeben gewesen sei, fügte Verteidiger Sascha Miegel hinzu.

Als Zeuge sagte vor Gericht der Nutzer des Seat aus. Er bezweifelt die Darstellung, dass ein Reifenplatzer der Grund des Unfalls gewesen sei: „Ich habe nur einen Knall gehört.“ An dem Auto entstand nach seinen Worten ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Auch mehrere Polizisten schilderten das Geschehen an diesem Abend. Neben anderen der, dessen Arm eingeklemmt wurde. „Er hat diskutiert und sich sehr gesperrt, wollte nicht einsteigen. Wir mussten Zwang anwenden.“ Und per Funk Verstärkung rufen.

Ein so genannter Kopf-Kontroll-Griff kam zum Einsatz, berichten die Polizisten. Was das ist? „Eine Hand wird auf Nase und Augen gelegt und der Kopf nach hinten gezogen.“ Ob es aktive Gegenwehr oder mehr ein sich Steifmachen seitens des Angeklagten gewesen sei, wollte Richter Ronald Waltert weiter wissen. Antwort: „Es war eher kein Angriff auf uns.“

Was dem 41-Jährigen letztlich ersparte, auch noch wegen tätlichen Angriffs und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt zu werden. Es bleibt bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Führerschein.

Durch Alkohol enthemmt

Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 25 Euro, zudem eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. Der Verteidiger sagt: „Er steht für sein Unrecht ein.“ Und sei durch den Alkohol enthemmt gewesen: „Zudem kann man bei so vielen Polizeibeamten durchaus verängstigt sein.“ Hundert Tagessätze reichten. Das Urteil lautet schließlich: 120 Tagessätze je 20 Euro und eine Sperre von sechs Monaten. Der Angeklagte sei nicht gravierend vorbestraft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.