Tote Säuglinge entdeckt Nach grausigem Fund in Wittenberg: Tatverdächtige Mutter kommt vor Gericht
Im November werden zwei kleine Leichname in einer Wohnung in der Lutherstadt gefunden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Wittenberg/Dessau/MZ. - Die Mutter der toten Säuglinge, die im November 2024 in Wittenberg gefunden wurden, muss sich demnächst vor Gericht verantworten. Das bestätigte am Dienstag der Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau, Frank Straube, auf MZ-Anfrage.
Bei der Geburt lebensfähig
Zuvor hatte die stellvertretende Sprecherin der Dessauer Staatsanwaltschaft, Alexandra Jirschik, gegenüber der MZ erklärt, dass am 14. April Anklage wegen Totschlags gegen die Mutter erhoben wurde. Die Frau sei noch in Untersuchungshaft.
Wie berichtet waren die toten Kinder am 18. November in der Wohnung der 29-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus in der Wittenberger Collegienstraße entdeckt worden. Bei den Babys handelte es sich um erst wenige Stunden alte Zwillingsmädchen. Eine Obduktion hatte ergeben, dass die Säuglinge bei der Geburt lebensfähig waren. Gestorben sind sie den Angaben zufolge an Sauerstoffmangel.
Hilfe im Krankenhaus
Wie es ehedem vonseiten der Staatsanwaltschaft und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau hieß, hatten Beamte nach dem Hinweis einer Zeugin am 18. November 2024 gegen 18.30 Uhr die Wohnung der Frau aufgesucht. Bei der Begehung fanden sie die Leichname der Säuglinge.
Einige Stunden zuvor war die Frau vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden, da sie dringende medizinische Hilfe benötigte. Im Krankenhaus war damals festgestellt worden, dass sie kurz zuvor entbunden haben musste.
Die Sektion der Babyleichen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am 19. November durch die Rechtsmedizin in Halle durchgeführt. Ebenfalls an diesem 19. November stellte die Staatsanwaltschaft Haftantrag gegen die tatverdächtige Mutter. Der Haftrichter am Amtsgericht Wittenberg ordnete Untersuchungshaft an.
Das sieht Paragraf 212 vor
Dort befand sich die 29-Jährige auch am Dienstag noch. Auf den Prozess angesprochen, sagte Landgerichtssprecher Straube zur MZ, es gebe noch keinen Termin. „Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet“, so Straube, der auf Nachfrage erklärte, dass sich die Mutter noch nicht eingelassen habe. Allerdings gebe es Angaben im Zusammenhang mit einer forensischen Begutachtung. Der gesetzliche Strafrahmen für Totschlag liege zwischen fünf und 15 Jahren.
Grundlage ist der Paragraf 212 des Strafgesetzbuches. In besonders schweren Fällen sei auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.