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"König von Deutschland" "König von Deutschland": Drei Jahre und sechs Monate Haft: Peter Fitzek verurteilt

Von Ilka Hillger 20.12.2019, 10:03
Peter Fitzek, König von Neudeutschland , aufgenommen im Jahr 2016.
Peter Fitzek, König von Neudeutschland , aufgenommen im Jahr 2016. imago stock&people

Wittenberg/Dessau - Für Peter Fitzek ist die Weihnachtsbotschaft keine gute. Das Landgericht Dessau verurteilte den Wittenberger am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Die 4. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Knief wies damit die Berufung des Angeklagten zurück und blieb mit ihrem Urteil ein halbes Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Fitzek, selbst ernannter Monarch seines Fantasiestaates „Königreich Deutschland“, kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen dieses Urteil in Revision gehen zu wollen.

Peter Fitzek hatte selbst ausgestellten Führerschein

Schuldig gemacht hatte sich der 54-Jährige mehrerer Vergehen, wegen derer an etlichen Prozesstagen gegen ihn verhandelt worden ist. Der Wittenberger soll zwischen Juli 2014 und Mai 2016 in 27 Fällen in Verkehrskontrollen geraten sein und konnte der Polizei nur einen Führerschein vorlegen, den er sich selbst für das „Königreich Deutschland“ ausgestellt hatte.

Die Beleidigungen äußerte er gegenüber einem Richter des Wittenberger Amtsgerichtes, den Fitzek als „faschistischen Richter“ bezeichnete, erst während einer Verhandlung und ein weiteres Mal in einem Videointerview.

Richter fällt Urteil über Fitzek

Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und wegen Beleidigung in zwei Fällen hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg im März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, wogegen beide Seiten in Berufung gegangen waren.

Richter Thomas Knief hielt am Freitagmorgen die Urteilsverkündung knapp und straff, nachdem er gemeinsam mit den Schöffen in den vergangenen Wochen seit Prozessauftakt Anfang November viele Stunden mit dem Angeklagten und seinen bekanntermaßen ausgedehnten Monologen verbringen musste. „Die Taten stehen fest, der Angeklagte hat sie eingeräumt“, sagte er in seiner Urteilsbegründung.

Fitzek sei natürlich ohne Fahrerlaubnis gefahren. „Er wollte das auch und hat auf diese verzichtet“, so der Richter. Der Landkreis habe dies ebenso richtig festgestellt wie es später auch vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

Fitzek bezeichnete Richter als „Faschist“

„Der Angeklagte verfügte auch über keine Fahrerlaubnis eines irgendwie gearteten Königreiches, das ist ein Fantasiegebilde, das er da errichtet hat und es konnte keine Fahrerlaubnis erteilen“, sagte Richter Thomas Knief. Den Richter des Amtsgerichtes Wittenberg habe er beleidigt, in dem er ihn als Faschist bezeichnet hatte. Anklage und das amtsgerichtliche Urteil hätten sich bestätigt.

Bei der Strafzumessung differenzierte das Gericht und verhängte für die einzelnen Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Strafen zwischen sechs und neun Monaten, die zu einer Gesamtstrafe gebildet wurden. Einbezogen wurden in diese auch Strafen aus vorangegangenen Urteilen des Landgerichtes und der Amtsgerichte.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe

„Wir haben eine sehr straffe Gesamtstrafenbildung vorgenommen, die deutlich unter dem bleibt, was die Staatsanwaltschaft für richtig erachtet“, so der Richter in seinen Erläuterungen. Letztlich seien die Taten einer gemeinsamen Idee und Überzeugung entsprungen.

Peter Fitzek hielt sich mit seinen Äußerungen zum jüngsten Urteil in seiner langen Liste von gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück. „So einen Käse habe ich lange nicht gehört“, kommentierte er das Urteil. Als der Richter erklärte, man gehe fest davon aus, dass der Angeklagte Revision einlegen wird, meint Fitzek nur knapp:

„Davon können sie ausgehen“. Und schon war er nach dem fünfminütigen Termin unterwegs in das entsprechende Büro des Landgerichtes, um von seinem Rechtsmittel Gebrauch zu machen. Mal wieder ist jetzt das Oberlandesgericht in Naumburg am Zug. (mz)