Finanzamt Wittenberg gibt Aufgabe ab Finanzamt Wittenberg gibt Aufgabe ab: Hauptzollamt ab 2. Mai zuständig für Kfz-Steuer zuständig
wittenberg/MZ/IHI - Vom 2. Mai an wird das Hauptzollamt Magdeburg die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer vom Finanzamt Wittenberg übernehmen. Darauf hat die Behörde in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Mitarbeiter in der Dresdener Straße seien für die Bürger nur noch bis zum 30. April der direkte Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Ab dem 2. Mai sei dann ausschließlich das Hauptzollamt in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt zuständig. Das Finanzamt Wittenberg habe ab dann auch keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen und Daten an die Zollverwaltung abgegeben worden sind.
Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Das war aber für die Bürger kaum zu erkennen, weil die Verwaltung auch danach weiter durch die Finanzämter in den Ländern erfolgte. Der Grund: Der Bund hatte eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern vorgesehen. Das Land Sachsen-Anhalt übergibt seine Daten nun im Mai dieses Jahres und gehört damit neben den Freistaaten Bayern, Thüringen und Sachsen zur letzten Gruppe. Die erste Übergabe erfolgte mit Daten aus Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Februar. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 werden die Hauptzollämter des Bundes dann komplett die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von allen Bundesländern übernommen haben. Dann werden auch alle Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen bei den Zollämtern sein.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteuer-Anliegen rechnen.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die bislang von den Finanzämtern erteilt wurden oder in den nächsten Tagen noch erteilt werden, behalten auch nach dem 30. April ihre Gültigkeit. Darauf hat das Finanzamt hingewiesen. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden.
Eines ändert sich bei der ganzen Umstellung nicht: Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen zuständig.
Weitere Informationen stehen unter www.zoll.de. Dort gibt es auch Informationen zum zuständigen Hauptzollamt sowie der nächstliegenden Kontaktstelle der Zollverwaltung. Fragen beantwortet seit Februar 2014 auch deren zentrale Auskunftsstelle.