Hinweise der Polizei Falscher Polizist mit Schockanruf: Wie ein 84-Jähriger aus Wittenberg reagiert hat
Schon wieder ist es passiert: Ein falscher Polizist hat einen 84-Jährigen angerufen. Wie dieser reagiert hat und welche wichtigen Hinweise die Polizei gibt.

Wittenberg/MZ - Ein unbekannter Täterhat der Polizei zufolge am 15.Januar um 17.20 Uhr bei einem 84-jährigen Wittenberger angerufen und sich als Polizeibeamter ausgegeben. Dieser gaukelte dem älteren Herren vor, dass seine Tochter angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte.
Um eine Inhaftierung zu vermeiden, sollte er Geld und Wertgegenstände übergeben. Der 84-jährige hat daraufhin keine weiteren Angaben gemacht. In dessen Folge hat der falsche Polizist das Telefonat beendet. Der 84-jährige nahm daraufhin Kontakt zu seiner Tochter auf, wo sich der Betrugsversuch bestätigte.
Informationen der Polizei zur perfiden Betrugsmasche:
Wie gehen die Betrüger vor?
- Vortäuschen einer Unglückssituation eines Familienangehörigen, wobei angeblich meist eine Person verletzt oder getötet wurde. (Dies erzeugt bei den Opfern den „Schock“ und natürlich auch das Mitgefühl sowie Angst um die „Bestrafung“ des eigenen Angehörigen.)
- Durch Zahlung einer Geldsumme kann diese Bestrafung angeblich verhindert werden.
- Ein Bote erscheint zur Abholung des Geldes
- Die potentiellen Opfer werden zum Halten des Gespräches aufgefordert. (Damit sie niemanden anders anrufen können)
Wie sollten Sie sich verhalten?
- Bewahren Sie einen „kühlen“ Kopf und gehen Sie auf keinen Fall auf Forderungen ein.
- Notieren Sie sich nach Möglichkeit die Telefonnummer des Anrufers.
- Wenden Sie sich an ihre Familienmitglieder oder vertrauensvolle Nachbarn / Freunde und schildern Sie den Inhalt des Telefonates.
- Sie können auch ganz pfiffig sein und dem Anrufer zu verstehen geben, dass diese Person, die angeblich den Unfall verursacht haben soll, gerade bei Ihnen ist, sie diese nicht kennen oder z.B. keine Tochter, Sohn, Enkel… haben. Die Betrüger beenden dann in aller Regel das Gespräch und legen auf.
- Rufen Sie keinesfalls zurück, sondern informieren Sie umgehend die Polizei
Weitere Informationen zu Betrugsstraftaten erhalten sie auf www.polizei-beratung.de
Die Polizei informiert eindringlich: „Niemand wird sich im Falle eines wirklichen Unglücksgeschehens bei Ihnen telefonisch melden und Forderungen erheben. Die Polizei kommt immer persönlich und fordert auch niemals Geld. Wir leben in einem Rechtsstaat und nur ein Gericht kann ein Urteil fällen und teilt dies auch nicht telefonisch mit! Ebenso kann kein Haftbefehl mittels Kaution aufgehoben werden!“