Landgericht Dessau-Roßlau Bewährungsstrafe für Cannabis-Händler - Oranienbaumer muss 4.600 Euro zahlen
Strafe gegen 31-Jährigen wegen Cannabis-Handels wird auf Bewährung ausgesetzt. Angeklagter muss mit 4.600 Euro außerdem den Verein „Scarabäus“ unterstützen.
09.04.2025, 18:00

Dessau/Oranienbaum-Wörlitz/MZ. - Staatsanwältin Marika Bahr und Rechtsanwalt Sven Tamoschus, der einen 31-jährigen Oranienbaum-Wörlitzer verteidigte, haben am Dienstagvormittag zu keiner Einigung gefunden. Dennoch ist das Verfahren vor der 8. Strafkammer mit einer für den Angeklagten noch günstigen Entscheidung zu Ende gegangen.