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Bei Festnahmeversuch abgestürzt Bei Festnahmeversuch abgestürzt: 35-Jähriger in Wittenberg wird schwer verletzt

26.09.2018, 09:36
Per Hubschrauber wurde der Verletzte ins Krankenhaus geflogen.
Per Hubschrauber wurde der Verletzte ins Krankenhaus geflogen. Zastrow

Wittenberg - Szenen wie in einem Krimi haben sich am Dienstagnachmittag in der Lutherstadt abgespielt. Bei dem Versuch, einen mit Haftbefehl gesuchten Mann in Wittenberg festzunehmen, ist dieser aus einem Fenster auf die Straße gestürzt.

Am Dienstagnachmittag erhielt die Polizei um 17.32 Uhr den Auftrag, in einer Bar in der Collegienstraße in Wittenberg eine Personenüberprüfung durchzuführen, da eine namentlich bekannte Person diese nicht verlassen wollte und sich aggressiv verhielt.

Über die polizeilichen Informationssysteme wurde bekannt, dass gegen den 35-jährigen Mann ein Haftbefehl vorlag. Aus diesem Grund begaben sich vier Beamte mit zwei Funkwagen zur Bar.

Der Gesuchte hatte diese bereits verlassen. Daraufhin fuhren die Polizisten zur Wohnanschrift der Mutter, wo er sich jedoch ebenfalls nicht befand.

Bei einer nochmaligen Rücksprache in der Bar wurde bekannt, dass der Gesuchte eine Freundin habe, welche am Kirchplatz wohnen soll.

Daraufhin begaben sich die Beamten zu dieser Wohnung. Um Einlass in den Hausflur zu bekommen, klingelten sie bei einem Mieter des Mehrfamilienhauses, welcher ihnen mitteilte, wo sich die Wohnung der Freundin befindet.

Auf mehrmaliges Klingeln und Klopfen an der entsprechenden Wohnungstür wurde den Beamten nicht geöffnet. Da jedoch Geräusche aus der Wohnung wahrgenommen wurden, wurde erneut mehrmals geklopft und geklingelt. Es öffnete sich sodann die Tür eines Mieters, welcher angab, dass die gesuchte Person die Wohnung über ein Fenster zur Collegienstraße verlassen habe und dabei auf den Gehweg gestürzt sei.

Als die Beamten das Treppenhaus verließen und zur Collegienstraße eilten, fanden sie den 35-Jährigen schwer verletzt auf dem Gehweg liegen. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen.  (mz/red)