Zur Eindämmung des Coronaviruses Zur Eindämmung des Coronaviruses: Asklepios Klinik Weißenfels verhängt Besucherstopp

Weißenfels - Das Asklepios Klinik Weißenfels verhängt zum Schutz seiner Patienten und zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot.
Besucherverbot ab Dienstag, 17. März
Wie das Klinikum in einem Schreiben mitteilte, gelte der Besucherstopp ab Dienstag, 17. März 2020. Damit kann kein Patient mehr seine Angehörigen besuchen oder anderen Besuch auf der Station erhalten. Menschen, die keinen zwingenden Grund vorweisen können, werden gebeten, Haus und Klinikgelände nicht zu betreten. Auch die Cafeteria und andere allgemeine Bereiche werden geschlossen.
Das Besuchsverbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
Die Klinik möchte mit dieser Maßnahme den Kontakt zu Besuchern und Mitarbeitern auf einem absoluten Minimum halten. Die Patientinnen und Patienten der Klinik sowie die Mitarbeiter sollen so vor einer Gefährdung durch Ansteckung geschützt werden.
Klinik erlaubt Ausnahmefälle, aber nur begründet und mit Prüfung
Patienten, die ärztlicher Hilfe bedürfen, können sich weiterhin an die Notaufnahme oder die Zentrale Fachambulanz wenden. Patienten mit Atemwegssymptomen werden gebeten, vorab den Hausarzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren und nicht auf eigene Faust in die Klinik zu kommen.
Die Klinik erlaubt Ausnahmefälle, beispielsweise Eltern, die ihre Kinder besuchen möchten oder Besuche schwerstkranker Patienten. Hier sollen die Betroffenen vorher telefonisch auf der jeweiligen Station anfragen und sich die Genehmigung erteilen lassen. Diese Ausnahme-Besuche können dann nach Freigabe einzeln erfolgen, sofern die oder der Besucher frei von jeglichen Krankheitssymptomen ist.
Patienten sollen ihre Angehörigen über Besucherverbot informieren
Die Stationskräfte und das Personal der Asklepios Klinik Weißenfels sind angehalten, das Besuchsverbot konsequent umzusetzen. Besucher, die dagegen verstoßen, erhalten ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen.
Patienten sollen ihre Angehörigen über das verhängte Besucherverbot informieren und auf Einhaltung hinwirken. Zum weiteren Kontakt zu Angehörigen wird auf die vielfältigen technischen Möglichkeiten hingewiesen. (mz)