Rätsel um falschen Krankenschein Rätsel um falschen Krankenschein: Frisierte Handwerker sein Attest?

Weissenfels - Wegen eines manipulierten Krankenscheins musste sich ein 25-jähriger Handwerker nun vor dem Amtsgericht in Weißenfels verantworten. Denn während ihm sein Hausarzt in der Jüdenstraße lediglich eine Arbeitsunfähigkeit für einen Tag attestierte, kam beim ehemaligen Arbeitgeber des Angeklagten in Uichteritz auf mysteriöse Weise eine Krankschreibung für drei Tage an.
Schwester im Zeugenstand
Doch das Fälschen des Dokuments bestritt der Angeklagte konsequent. „Ich habe nie eine Krankmeldung gefälscht“, so der junge Mann. Tatsächlich hatte er den Krankenschein nicht persönlich beim Ex-Arbeitgeber abgegeben, sondern diesen von seiner Schwester eintüten, beschriften, frankieren und dann in die Post werfen lassen. Angeblich, da er selbst eine nicht so schöne Handschrift habe.
Bei der Richterin stieß diese Aussage auf reichlich Skepsis. „Es fällt mir schwer zu glauben, dass Sie mit Bauchschmerzen wegen so einem Klimperkram zu Ihrer Schwester gehen, nur weil Sie nicht so eine schöne Schrift haben“, meldete sie Zweifel an der familiären Zusammenarbeit an. Doch die kleine Schwester des Angeklagten bestätigte seine Variante im Zeugenstand. Mit seinen Krankenscheinen sei der Bruder stets zu ihr und ihrer gemeinsamen Mutter gekommen.
Kann das Zufall sein?
Doch nicht nur der Umweg des Krankenscheins über die Schwester machte die Richterin stutzig. Denn auf einem Zettel des Ex-Arbeitgebers, der die Arbeitsstunden erfasste, hatte der Angeklagte ebenfalls drei Krankheitstage vermerkt und dies mit seiner Unterschrift quittiert. Was er vor Gericht auch bestätigte. Kann das Zufall sein? Schließlich will er doch von dem gefälschten Krankenschein nichts gewusst haben.
Die Verteidigung des Angeklagten versuchte den Verdacht indes auf den Ex-Arbeitgeber des Angeklagten zu lenken. Und berichtete, dass dieser den gefälschten Krankenschein als Anlass genommen habe, dem Angeklagten fortan keinen Lohn mehr zu zahlen. Laut des Anwalts klagt der Angeklagte derzeit auch gegen den Ex-Arbeitgeber, um ausstehenden Lohn zu erhalten.
Streit um Lohn
Der Ex-Arbeitgeber war ebenfalls zur Verhandlung als Zeuge geladen - aber nicht erschienen. Woraufhin die Staatsanwaltschaft beantragte, ihn mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro zu bestrafen. Es sei schon merkwürdig, dass der Ex-Arbeitgeber nicht erscheint, merkte die Richterin an. Dessen Abwesenheit habe aber auch andere Gründe haben können.
Aufgeklärt wird die Urkundenfälschung nicht mehr. Denn um einen weiteren Termin und Kosten zu vermeiden, bot die Richterin dem Angeklagten an, das Verfahren gegen eine Auflage von 300 Euro einzustellen. „Weil ich denke ihre Schuld ist geringfügig“, argumentierte sie. Das Geld stottert der derzeit arbeitslose Handwerker nun in Raten ab - an Ärzte ohne Grenzen. (mz)