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Elektroschocker geholt Prozess in Weißenfels: 34-Jähriger drohte Hundehalter, dessen Tiere zu töten

Von Jan Iven 15.06.2018, 11:06

Weißenfels - Es waren drei kleine Hunde, die einen 34-jährigen Mann in der Weißenfelser Neustadt offenbar so in Rage brachten, dass er deren Herrchen mit einem verbotenen Elektroschocker bedrohte und schwer beleidigte. Am Amtsgericht Weißenfels wurde dem Nigerianer nun der Prozess gemacht.

Bei dem Verfahren betonte der Mann, dass er im November 2017 auf der Straße zunächst von einem der drei angeleinten Hunde gebissen worden war. Bei den kleinen Tieren handelte es sich einen um einen Chihuahua-Yorkshire-Mix. Die herbeigerufenen Polizisten konnten jedoch keine Bissverletzungen am Bein des Angeklagten erkennen. Auch auf den damals aufgenommenen Fotos waren keine Verletzungen sichtbar, wie die Richterin feststellte.

Angeklagter drohte Hundehalter, dessen Tiere zu töten

Später soll der Angeklagte den 36-jährige Hundeführer und dessen herbeigeeilte Freundin aufs Heftigste beschimpft haben. Auch soll er gedroht haben, die Tiere zu töten und deren Halter zu verletzen. Daraufhin eilte er nach Hause und kam mit dem Elektroschocker zurück, den er mehrfach demonstrativ auslöste.

Aus Angst flüchtete der Hundeführer mit den drei kleinen Tieren nach Hause. Der Angeklagte betonte, dass vielmehr er Angst vor den „aggressiven“ Hunden gehabt habe. Mit seinen Drohungen will er nur die Tiere, nicht aber deren Halter gemeint haben. Zudem habe er sich über die drei kleinen Hunde geärgert.

Richterin nimmt dem Angeklagten seine Version nicht ab

Die Richterin hielt die Zeugenaussagen des Hundeführers und seiner Freundin über die Bedrohung und Beleidigungen jedoch für glaubwürdig. Zwar sei es möglich, dass einer der Hunde den Angeklagten gebissen haben könnte. Das rechtfertige aber keine Beleidigungen und Bedrohungen, schon gar nicht mit einem Elektroschocker. Außerdem sei es unverständlich, warum der Angeklagte so dicht an die Hunde herangetreten war.

Angeklagter bereits wegen Nötigung und Drogenhandels vorbestraft

Und so verurteilte die Richterin den Angeklagten schließlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro. Dabei berücksichtigte sie auch seine Vorstrafen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Nötigung und Drogenhandels. Die Staatsanwältin hatte 3.150 Euro Strafe gefordert. (mz)