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Grillen in der Öffentlichkeit? Öffentliche Grillplätze in Weißenfels? In der Stadt Fehlanzeige

Von Jan Iven 26.07.2016, 09:26
Der Grill muss auf öffentlichen Plätzen aus bleiben.
Der Grill muss auf öffentlichen Plätzen aus bleiben. Peter Lisker

Weißenfels - Rohes Fleisch über dem Feuer im Freien grillen, ursprünglicher geht es kaum. So mancher zivilisierter Mann, der sonst den Weg in die Küche nicht findet, und auch so manche Frau, kommt dabei dem inneren Urmenschen ganz nah. Egal ob einfache Roster, aufwendig marinierte Spare-Rips oder veganer Gemüsebratling: Der Grill verbindet die Menschen über Klassen, Nationalitäten und Weltanschauungen hinweg.

Grillen auf dem Balkon nur mit Elektrogrill

Glücklich ist, wer in seinem eigenen Garten eine Bratwurst auf seinen Grill legen kann. Denn was öffentliche Grillplätze angeht, sieht es in der Region Weißenfels insgesamt nicht besonders gut aus. „Es gibt in Weißenfels keine offiziellen Grillplätze“, teilt Katharina Vokoun, Sprecherin der Stadt Weißenfels, auf Nachfrage der MZ mit. „Klemmberg und Stadtpark sind geschützte Parkanlagen. Hier ist Grillen verboten.“ Auch in den Badanlagen ist Grillen zumindest offiziell nicht gestattet.

Selbst auf dem heimischen Balkon ist Grillen in Weißenfels demnach nur eingeschränkt möglich: Nämlich nur mit Elektrogrill, solange der Vermieter das aufgrund der Geruchsbelästigung nicht verbietet. Allerdings hätte die Stadt da keine Handhabe. Eine Möglichkeit gibt es in Weißenfels jedoch: So kann bei der Allwetterrodelbahn an der B87 nahe Leißling eine Grillhütte für bis zu 20 Personen gemietet werden.

Auch in umliegenden Gemeinden kaum Grill-Möglichkeiten

Viel mehr Möglichkeiten gibt es allerdings auch in den umliegenden Gemeinden nicht, selbst wenn das Grillen auf Balkonen zum Teil lockerer gesehen wird. „Öffentliche Grillplätze gibt es in Hohenmölsen nicht“, so Birgit Rutkowski von der Stadt Hohenmölsen. Allerdings seien auch keine Anfragen der Bürger bekannt, die auf einen entsprechenden Bedarf schließen ließen. Eine Ausnahme sei der Grillplatz am Mondsee. Dort kann eine Grillhütte für bis zu 30 Personen gemietet werden. Auch auf dem Campingplatz darf gegrillt werden.

Der Lions-Club im nahe gelegenen Zeitz sucht am 3. September den Grillmeister von Sachsen-Anhalt. Beim Lions-Festival im Schlosspark Moritzburg werden die besten und originellsten Griller ermittelt. In der Jury sitzt unter anderem Spitzenkoch Robin Pietsch aus Wernigerode, der die Kreationen bewerten wird.

Es winkt ein Preisgeld von insgesamt 1.600 Euro, das unter den besten drei Grillern wie folgt aufgeteilt wird: Der Gewinner erhält 800 Euro, der Zweitplatzierte kann sich über 500 Euro freuen und an den Drittplatzierten werden 300 Euro gezahlt. Bei dem Festival zum 20-jährigen Bestehen des Lions Clubs Zeitz tritt am Abend unter anderem Charley Ann Schmutzler auf, Gewinnerin der Casting-Show Voice of Germany. Das bunte Kinder- und Familienprogramm mit Tanzvorführungen und Kletterwand beginnt um 15 Uhr. Die Gewinne der Veranstaltung kommen dem Zeitzer Kinderdorf zugute.  (ivn)

Mehr Informationen gibt es im Netz unter www.lions-festival.de

Ein eher durchwachsenes Fazit kommt auch aus Goseck. „In der Gemeinde Goseck gibt es keine öffentlichen Grillplätze“, so Ortsbürgermeister Hilmar Panse. Allerdings: Für das Grillen auf Balkonen und Gärten gibt es keine besonderen Regeln von der Gemeinde.

Ähnliches gilt für Teuchern. „In der Gemeinde Teuchern gibt es keine öffentlichen Grillplätze, in denen das Grillen erlaubt oder geduldet wird“, teilt Marcel Schneider von der Stadt Teuchern mit. Für Balkone und Gärten gibt es keine Regelungen seitens der Kommune. Es kommt das allgemeine Recht und der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zum Tragen.

Mieterschutzbund: Grillen grundsätzlich erlaubt

Und nach dem allgemeinen Recht ist Grillen auf Balkon und im Garten grundsätzlich erlaubt, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mitteilt. Ausnahmen sind demnach nur möglich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Grillverbot festgeschrieben wird oder aber der Rauch direkt in die Nachbarwohnung zieht. Zur Häufigkeit gibt es verschiedene Urteile. So hielten manche Richter bereits dreimal Grillen im Jahr für ausreichend. Andere Urteile erlauben zweimal Brutzeln im Monat.

Besonders häufig kann in Thüringen gegrillt werden, dem Mutterland der Rostbratwurst. Dort sind laut Richterspruch drei Grillabende in der Woche noch angemessen, so der Weißenfelser Anwalt Hendrik Lippold. (mz)