Finanzen Finanzen: Zuschuss für Musik und Sport

WEISSENFELS/Langendorf/MZ - Robin ist ein kleiner Tausendsassa: Er liebt Fußball und Klavier spielen, gut in der Schule ist er auch. Doch außer der Schule ist nichts umsonst zu kriegen: Jede Vereinsmitgliedschaft, jeder Musikunterricht kostet Geld. Seine alleinerziehende Mutter aus Weißenfels ist Hartz-IV-Empfängerin, schickt ihren Sohn aber trotzdem zu beidem - ihr hilft das Bildungs- und Teilhabepaket.
Das wurde 2011 eingeführt und beinhaltet unter anderem Zuschüsse für außerschulischen Aktivitäten. Es eröffnet benachteiligten Kindern die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen: einen Malkurs zu besuchen, Sport zu machen, an die Musikschule zu gehen. Doch diese Mittel werden verhältnismäßig selten beantragt. Ines Zilse wundert das nicht: „Der Papierkram ist ein Wahnsinn!“, sagt sie.
Der Antrag für „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ ist mehrseitig. Sie füllt ihn routiniert aus, muss vom Verein oder der Institution, die das Angebot macht, an dem Sohnemann Robin Singh interessiert ist, eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Jedes Mal, wenn sie einen neuen Antrag für Arbeitslosengeld II stellt, also alle halbe Jahre, füllt sie diesen Antrag erneut aus. Denn er gilt nur für die Zeit, in der sie bedürftig ist - womöglich ändert sich das vor dem nächsten Antrag.
Fußball spielt der elfjährige Robin beim SV Grün-Weiß Langendorf. Dort gibt es einige kleine Sportler, die sich einen Teil der Mitgliedskosten wiederholen. Fußball-Trainer Frank Annacker weiß, Ende des Jahres muss er deshalb Mitgliedsbescheinigungen im duzend drucken. Erledigt er es pünktlich, können die Ämter ab Januar das Geld überweisen. Bis zu 120 Euro jährlich zahlen die Institutionen für Mitgliedschaften oder Kurse zu, monatlich zehn Euro.
Ines Zilse beantragt den Zuschuss aber für die Musikschule, in der Robin Klavierstunden bekommt. Auch dort erhält sie die Bescheinigung, die bestätigt: Ihr Junge übt hier. Wenn sie sich für den Antrag etwas wünschen könnte, wäre es, ihn zu vereinfachen. „Ich bin nicht dafür, dass man das Geld bar in die Hand bekommt, aber der Papierkram sollte weniger werden.“ Ein Anliegen sei ihr, dass die Anträge für ein Jahr bewilligt würden. Sie hat nämlich schon die Erfahrung gemacht, dass sie wegen des neuen Hartz-IV-Antrags nach einem halben Jahr auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben ist. Denn: Geld, das die Eltern gezahlt haben, bevor sie einen Antrag auf Zuschuss gestellt haben, erhalten sie nicht wieder.
Für rund 30 Schüler an der Kreismusikschule wird der Unterricht auf die Weise finanziell gefördert. Johannes Kunze ist Kulturmanager vom Burgenlandkreis und hat Einblick in die Situation der Musikschulen. Er sagt, „Wir wünschen uns, dass das Paket mehr genutzt und flexibler handhabbar wird.“ Und in der Tat: Die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes wurden gerade in dem Bereich nicht ausgeschöpft. Kunze ist noch ein anderer Punkt wichtig, wenn er über sein Arbeitsfeld schaut: Zehn Euro sind relativ wenig. Auch in Robins Fall entspricht der Zuschuss nicht den wahren Kosten: Über die Hälfte legt die Mutter noch mal drauf, abgezwackt vom Regelsatz.
Die Eltern, die ihre Sprösslinge zur Musikschule oder zum Sportkurs begleiten, geben einander Tipps, wie und wann Anträge zu stellen sind. Wie Ines Zilse sehen es hier wohl die meisten: „Kinder brauchen Kontakt zu anderen Kindern“, sagt sie und dass der Ausgleich wichtig sei.
Außer dem Aspekt der Teilhabe beinhaltet das Paket auch reine Bildungszuschüsse. Für Klassenfahrten, Mittagessen, Schulsachen kann Förderung beantragt werden. Im Landkreis werden diese drei Sachen am häufigsten beantragt.
Der Zuschuss für Teilhabe hat sich dagegen offenbar noch nicht überall rumgesprochen. Verhältnismäßig wenige derer, die ihn beantragen können, tun es auch. Dabei sehen es sicher viele wie Ines Zilse: „Ich möchte für meine Kinder alle Chancen wahren“, sagt sie. Und wird deshalb auch nächstes Mal wieder einen Antrag ausfüllen.