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Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Senioren arbeiten an ihrem Ratgeber

Von klaus-dieter kunick 15.10.2013, 16:41
Der Seniorenbeirat Burgenlandkreis beschloss auf der jüngsten Sitzung den Arbeitsplan bis April 2014. Ferner ging es um den Ratgeber.
Der Seniorenbeirat Burgenlandkreis beschloss auf der jüngsten Sitzung den Arbeitsplan bis April 2014. Ferner ging es um den Ratgeber. torsten biel Lizenz

naumburg/MZ - Wahrscheinlich im Februar 2014 kommt er - der Seniorenratgeber. An der 23 Seiten umfassenden Broschüre arbeitet derzeit der Seniorenbeirat Burgenlandkreis. 6 000 Exemplare sollen zur Verfügung stehen und flächendeckend sowie kostenlos verteilt werden. Ein Entwurf ist im Juni vorgestellt worden, nun wurden weitere Hinweise eingearbeitet.

Die kamen aus Zeitz von Dorothea Götschenberg, sie ist in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Seniorenratgebers tätig. Es würden noch jede Menge Informationen aus der Kreisstadt fehlen. „Gibt es den Seniorenbeirat in Naumburg überhaupt noch?“, lautete ihre Frage. Gotthard Zimmer aus Weißenfels sagte zu, sich darum zu kümmern. Er wolle nachfragen, wie es in Naumburg weitergehen soll. Ria Theil, die Vorsitzende des Beirates, sprach, dass es in Naumburg von Anfang an schlecht gelaufen sei. Michael Wiese hatte sich anfangs auf die Fahne geschrieben, den Beirat voranzubringen. Doch der schmiss irgendwann das Handtuch. Dann habe sich Jürgen Lehrmann versucht, doch auch der wurde seit Wochen nicht im Beirat gesehen. „Es hat ein Treffen mit Herrn Lehrmann beim Oberbürgermeister Bernward Küper stattgefunden“, war von Felix Müller, dem Stadt-Pressesprecher, auf MZ-Nachfrage zu erfahren. In der Zusammenkunft sei es auch um Hinweise für den Ratgeber gegangen.

Doch nicht nur in Naumburg wird über den Ratgeber nachgedacht. Das passierte auch in Osterfeld, wie Rainer Trommer vom dortigen Beirat informierte. Über den Entwurf sei ausführlich diskutiert worden. Man sei zu der Auffassung gekommen, dass die ländliche Gegend zu wenig Beachtung gefunden habe. Hier müsse nachgebessert werden. Und er mahnte an, auf die richtige Verwendung von bestimmten Begrifflichkeiten zu achten wie beispielsweise Betreuungsbehörde und Vormundschaft.