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An der Seite junger Straftäter

Von Karin Großmann 05.06.2008, 18:01

Weißenfels/MZ. - Seit der Kreisfusion ist die Jugendgerichtshilfe im Burgenlandkreis in die drei Amtsgerichtsbereiche Naumburg, Weißenfels und Zeitz gegliedert. Darüber informierte Jugendamtsmitarbeiter Peter Quaas den Jugendhilfeausschuss. Der 54-jährige Quaas ist für den Amtsbezirk Naumburg zuständig.

Im Burgenlandkreis sind im vergangenen Jahr insgesamt 577 Anklageschriften gegen jugendliche Straftäter eingegangen, sagt er, 210 davon in Naumburg, 211 in Weißenfels und 156 im Zeitzer Bereich. Die Jugendgerichtshelfer hatten dabei 572 Jugendliche und Heranwachsende zu vertreten. "Die Jugendgerichtshilfe ist für die 14- bis 18-Jährigen zuständig, die nach dem Gesetz dem Jugendstrafrecht unterliegen", erklärt er. "18- bis 21-Jährige gelten als Heranwachsende, für sie wird das Erwachsenenstrafrecht angewendet." Allerdings könne dem Richter empfohlen werden, das Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn es sich um jugendtypische Verfehlungen handele, erklärt Quaas weiter.

Nicht Haftstrafen, sondern andere erzieherische Maßnahmen ständen dann im Mittelpunkt. Gemeinnützige Arbeit soll Wirkung zeigen, so Quaas. Sie würde am häufigsten gewählt. Von Gerichten wurden im Burgenlandkreis im vergangenen Jahr 276 Jugendliche und Heranwachsende (114 in Weißenfels, 105 in Zeitz) dazu verurteilt. Sie hatten insgesamt 12 904 Arbeitsstunden zu leisten.

Die Jugendgerichtshilfe vermittelt in diesen Fällen die Stunden. Sie ist dafür immer auf der Suche nach Partnern. Es gebe Verwaltungsgemeinschaften und Kommunen genauso wie Vereine, die jungen Menschen die Möglichkeit geben, auf dieses Weise Buße zu tun für ihre Verfehlungen. Sie wollen ihnen aber auch zeigen, wie junge Menschen mit eigener Hände Arbeit nützlich für die Gesellschaft sein können. Ziehen sie eine Lehre daraus, werden sie vielleicht nicht rückfällig. Die 14 bis 21-Jährigen können aber vom Gericht auch zu Verkehrsunterricht und sozialen Trainingskursen verurteilt werden, die die Jugendgerichtshilfe dann vermittelt.

Quaas spricht aber auch von der Diversion. Dabei handele es sich um ein Verfahren gegen jugendliche Straftäter, das der Staatsanwalt bereits einstellt. "Bei Diversion kommt es nicht zur Gerichtsverhandlung", sagt Quaas. Eine Verwarnung per Post bekommen die Täter und die Eltern aber dennoch. Als Auflagen werden auch hier gemeinnützige Arbeitsstunden, Trainingskurse und Erziehungsgespräche erteilt.

"Der schwierigste Teil der Arbeit ist die in Raßnitz", sagt Quaas. Dort sitzen Jugendliche Haftstrafen ab. Verurteilt werden sie dazu erst als Wiederholungstäter. Die Jugendgerichtshelfer halten Kontakt. Die Wiedereingliederung müsse beizeiten organisiert werden.