1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Wer zahlt Feuerwehreinsatz?: Wer zahlt Feuerwehreinsatz?: Wenn Essen anbrennt, kann die Stadt zur Kasse bitten

Wer zahlt Feuerwehreinsatz? Wer zahlt Feuerwehreinsatz?: Wenn Essen anbrennt, kann die Stadt zur Kasse bitten

Von Frank Schedwill 18.10.2017, 17:00
Kameraden der Feuerwehr tragen Atemschutzgerät zu einem Einsatzort.
Kameraden der Feuerwehr tragen Atemschutzgerät zu einem Einsatzort. dpa

Sangerhausen - Gleich zweimal ist die Sangerhäuser Feuerwehr jüngst ausgerückt, weil Essen auf einem Herd angebrannt war. In den Fällen schlugen ein Rauchmelder in einem Wohnhaus und die Brandmeldeanlage in einem Pflegeheim an. Die Feuerwehr löschte das Essen beziehungsweise lüftete zumindest die Räume. Auf den Kosten dafür bleibt die Stadt wahrscheinlich sitzen.

„Wir werden die Einsätze den Verursachern nicht in Rechnung stellen. Es sei denn, wir können ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen“ sagt Stadtsprecherin Marina Becker. Das sei aber in der Vergangenheit bisher noch nie passiert. Fälle, in denen die Feuerwehr wegen angebranntem Essen ausrücken muss, kommen nach Angaben von Ortswehrleiter Michael Ganß in Sangerhausen immer wieder mal vor.

Genaue Zahlen gibt es nicht. Die Feuerwehr ist aber überzeugt, dass die Rauchmelderpflicht hilft, Menschenleben und Sachwerte zu schützen. Seit Ende 2015 müssen alle Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Kommt es hierbei zu Fehlalarmen, braucht auch der Anrufer, der den Alarmton des Melders hört und die Wehr informiert, nichts zu befürchten, so Becker: „Hierfür wird niemand belangt. Der Anrufer geht ja davon aus, dass es tatsächlich brennt.“

Anders sieht es bei Fehlalarmen von automatischen Brandmeldern aus, deren Alarm bei der Leitstelle oder einer Wachfirma einläuft. Kommt es wie jüngst im Amtsgericht zum Fehlalarmen muss der Grundstücksbesitzer die Kosten des Wehreinsatzes tragen. (mz)