Ärger um die Fragebögen Wasserverband Südharz räumt den Grundstücksbesitzern längere Frist ein
Sangerhausen/MZ - Die Vorstände der Kleingartenvereine im Altkreis Sangerhausen werden erst mal aufatmen: Sie bekommen mehr Zeit, um die Fragebögen des Wasserverbands Südharz zur dezentralen Schmutzwasserentsorgung auszufüllen, mit Skizzen zu versehen und zurückzusenden. Das hat Geschäftsführerin Jutta Parnieske-Pasterkamp am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt.
Grundstückseigentümer müssen dem Wasserverband Auskunft erteilen
Der Sangerhäuser Axel Sell hatte das Problem zur Kreistagssitzung im Auftrag des Kreisverbandes der Gartenfreunde vorgetragen. Denn ursprünglich sollten die Fragebögen binnen zwei Wochen ausgefüllt vorliegen. Auch die Kommunalaufsicht hatte vermittelt. Am Dienstag, sagt Parnieske-Pasterkamp, habe der Wasserverband Rücksprache mit dem Kreisverband der Gartenfreunde gehalten und werde „an die etwa 500 Grundstückseigentümer zeitnah ein Anschreiben versenden, welches eine Fristverlängerung zur Abgabe bis 30. September 2021 vorsieht“.
Weitere 300 Anschreiben an Grundstückseigentümer, auf deren Flächen sich Kleingärten befinden, würden vorbereitet. „Die Vereine müssen uns keine Auskunft erteilen, sondern die Grundstückseigentümer“, sagt Parnieske-Pasterkamp. Diese wiederum leiteten die Bögen jedoch häufig an die Vereine und Verbände zur Bearbeitung weiter.
In den Fragebögen geht es vor allem darum, ob das Schmutzwasser aus den Gartenanlagen etwa mittels Sammelgruben oder Kleinkläranlagen entsorgt wird. Aber auch Flurstück und Gemarkung des Grundstücks sind anzugeben, ob die Sammelgrube oder Kleinkläranlage von einem anderen Grundstück mit genutzt wird, Details zur Bauweise und zum Alter werden erfragt. Aufzuführen ist auch, ob das geklärte Wasser in eine Vorflut oder einen Kanal fließt oder gar versickert, ob Wasser zur Eigenversorgung vorhanden ist und wie es genutzt wird…
Kleingärtner verärgert über Standardfragebogen
Annett Hölzel, die Vorsitzende des Kreisverbandes der Gartenfreunde, war empört, als die ersten Vereine ihre Fragebögen an sie weitergaben. Nicht nur wegen der ursprünglich knappen Frist, wobei der Wasserverband bei Nichteinhalten gleich 5.000 Euro Geldbuße angedroht habe. Manche Fragen erübrigten sich: „Sickergruben in Kleingärten sind laut Bundeskleingartengesetz genauso verboten wie das Nutzen von Waschmaschinen.“ Sie wisse, dass die abgefragten Daten beim Zweckverband vorlägen. „Uns so zu drangsalieren! Wir haben das alles schon vor Jahren mal mitgeteilt. Jeder Verein, jeder Vorstand hat das gemeldet.“ Und in allen Anlagen gebe es Wasseruhren, die regelmäßig abgelesen würden, und dazu Debitorennummern.
In solchen Fällen könne das der Grundstückseigentümer formlos unter Angabe der Debitorennummer mitteilen, sagt Parnieske-Pasterkamp, es handele sich um Standardfragebögen. Habe sich aber inzwischen etwas geändert, „benötigen wir den aktuellen Sachstand. Diese Daten der Grundstücke mit Kleingartenvereinen wurden durch uns bisher nicht flächendeckend erhoben.“
Die Vorstände der Vereine, kritisiert Hölzel, seien dennoch mit den Fragebögen überfordert. Eine derartiger Aufwand sei nicht nebenher zu leisten, schließlich arbeiteten alle Vorstände ehrenamtlich. Mit solchen Anfragen, warnt Hölzel, „kann das Kleingartenwesen gefährdet werden“.