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Reine Willkür? Warum einer Sangerhäuserin ein hohes Bußgeld für beklebte Schaufenster droht

Nach sieben Jahren fällt Behörde auf, dass Werbeanlagen eines Brautmodegeschäfts nicht genehmigt sind. Sie droht mit 500.000 Euro Ordnungsgeld.

Von Frank Schedwill 10.08.2021, 08:45
Petra Sywall vor den beklebten Schaufenstern ihres Ladens.
Petra Sywall vor den beklebten Schaufenstern ihres Ladens. (Foto: Maik Schumann)

Sangerhausen/MZ - Seit 1999 betreibt Petra Sywall ihr Brautmodengeschäft in Sangerhausen. Seit 2003 ist es in der Pfingstgrabenstraße ansässig. „Seit 2013 sind drei der vier Schaufenster mit großen Bildern beklebt, etwa seit der Zeit gibt es auch die Aufschrift ,Braut- & Festmode' über der Eingangstür“, sagt die Geschäftsfrau. Das ist jetzt auch dem Bauordnungsamt der nahe gelegenen Kreisverwaltung aufgefallen.