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Veranstaltungsverbot am Volkstrauertag Veranstaltungsverbot am Volkstrauertag: Circus Rolina musste Vorstellung abblasen

Von Grit Pommer 18.11.2016, 13:00
Am Donnerstag begann im Zirkuslager das Zusammenräumen.
Am Donnerstag begann im Zirkuslager das Zusammenräumen. Schumann

Sangerhausen - Aufbruchsstimmung auf dem Festplatz an der Walkmühle: Die Leute vom „Circus Rolina“ haben am Donnerstag begonnen, das gelb-blaue Zelt abzubauen und die Technik auf den fünf großen Lastwagen zu verstauen. Länger als geplant blieb der Zirkus in Sangerhausen. Denn nachdem die am Sonntag geplanten Vorstellungen ausgefallen sind, musste man sich erst mal neu sortieren.

Am Volkstrauertag sowie am Totensonntag sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt

„Uns sind etwa 2.000 Euro Einnahmen entgangen“, sagt Juliana Ortmann-Rolina. Am Sonntag sollte es eigentlich zwei Vorstellungen geben, vormittags um 11 Uhr zum Beispiel den Papa-Tag mit freiem Eintritt für alle Väter. „Ungefähr 60 bis 70 Leute saßen schon im Zelt“, erzählt Ortmann-Rolina.

Doch aus der Show wurde nichts. Zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes erschienen und forderten die Zirkusleute auf, die Veranstaltung abzublasen. Denn am Volkstrauertag herrscht, genau wie am bevorstehenden Totensonntag, laut Gesetz über die Sonn- und Feiertage in Sachsen-Anhalt, ein so genannter erhöhter Schutz: Ab 5 Uhr morgens sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt, es sei denn, sie dienen „der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung“ und nehmen auf den Charakter des stillen Sonntags Rücksicht. Selbst Autowaschanlagen, die in Sachsen-Anhalt an Sonntagen prinzipiell geöffnet sein dürfen, müssen am Volkstrauertag und Totensonntag ruhen.

Circus Rolina sei das Vorstellungsverbot am Volkstrauertag nicht bekannt gewesen

Die Besucher mussten das Zelt also räumen und bekamen ihr Geld zurück. Die ebenfalls hinzugerufene Polizei musste nicht eingreifen. Auf das Angebot, die Eintrittskarten für die Montagsvorstellung zu nutzen, sei niemand eingegangen, sagt Juliana Ortmann-Rolina.

Ein Vorstellungsverbot am Volkstrauertag habe der Zirkus in den vergangenen Jahren noch nie erlebt. „Totensonntag ist klar, da planen wir auch von vornherein nichts ein“, sagt sie. Ihr Schwager habe am Sonntag mit seinem Wanderzirkus in Oranienbaum anstandslos spielen dürfen.

Stadt Sangerhausen weist die Schadenersatzforderungen des Zirkus zurück

„Dass Veranstaltungen am Volkstrauertag nicht gestattet sind, ist eigentlich bekannt“, sagt dagegen Marina Becker, Pressesprecherin der Stadt Sangerhausen. Bei der Anmeldung des Gastspiels sei auch darauf hingewiesen worden, widerspricht sie den Aussagen der Zirkusbetreiber. Zudem hätten die Zirkusleute die finanziellen Vereinbarungen mit der Stadt nicht eingehalten, so Becker.

Zirkus Rolina indes forderte zunächst Schadenersatz für die entgangenen Einnahmen. Man könne den Platz nicht räumen, weil das Geld zum Betanken der Lastwagen fehle, hieß es. Damit biss man bei der Stadt aber auf Granit. Ihr Schwiegervater habe mit Tankgeld ausgeholfen, sagte Juliana Ortmann-Rolina im Gespräch mit der MZ. Und so will der Zirkus nun am Freitag weiterziehen. (mz)