1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Nach der Kommunalwahl: Südharz-Gemeinderat muss über zwei Wahleinsprüche entscheiden

EIL

Nach der Kommunalwahl Südharz-Gemeinderat muss über zwei Wahleinsprüche entscheiden

Beschlussentwurf von Bürgermeister und Hauptamt sorgt schon vor der konstituierenden Sitzung für Ärger.

Von Helga Koch 13.07.2024, 14:15
Der neue Südharz-Gemeinderat wird am 17.Juli über zwei Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 9. Juni entscheiden.
Der neue Südharz-Gemeinderat wird am 17.Juli über zwei Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 9. Juni entscheiden. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Südharz/MZ. - Es dürfte einer der spannendsten Tagesordnungspunkte in der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats der Gemeinde Südharz (Mansfeld-Südharz) sein: der Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat. Denn im Gegensatz zu früheren Wahlen liegen diesmal zwei Wahleinsprüche vor.

Im Beschlussentwurf von Bürgermeister und Hauptamt heißt es nun, „dass die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Südharz vom 09.06.2024 gültig ist“, denn das Wahlergebnis sei „nicht oder nur unwesentlich beeinflusst“ worden; nachzulesen ist das auf der Internetseite der Gemeinde.

Die öffentliche Ratssitzung findet am Mittwoch, 17. Juli, 18 Uhr im Rathaus in Stolberg statt.

Unmut über Wahlflyer und Namensänderung

Schon kurz nach der Kommunalwahl vom 9. Juni hatten zwei Bürger Wahleinspruch eingelegt: der frühere langjährige Bürgermeister Ralf Rettig und Jens Lange, der in der vorigen Legislaturperiode für die AfD dem Gemeinderat angehörte.

Zum einen sorgte das Beilegen eines Wahlflyers für den Einzelbewerber Clemens Ritter von Kempski in den amtlichen Teil des Amtsblatts für viel Unmut, und das längst nicht nur bei Lange und Rettig.

Zum anderen wurde die Bewerbung mit dem vollständigen Nachnamen „Dr. Ritter Kempski von Rakoszyn“ aufgeführt, in einer zweiten, korrigierenden Fassung in der verkürzten Form „Dr. Ritter von Kempski“. Was stutzen ließ: In beiden öffentlichen Bekanntmachungen wurde auf die Zulassung der Wahlvorschläge in ein und derselben Sitzung des Wahlausschusses vom 8. April verwiesen, zu finden in den diesjährigen Südharz-Amtsblättern Nummer acht und zehn.

Kreiswahlleiter eingeschaltet

Rettig und Lange hatten ihren Einspruch an Gemeindewahlleiterin Verena Lungershausen adressiert. Rettig teilte seinen Einspruch außerdem dem Kreiswahlleiter Matthias Grünewald mit. Lange machte extra ein Auskunftsverlangen geltend, um vertragliche Regelungen offenzulegen, die zwischen der Gemeinde und dem Verlag, der das Amtsblatt druckt und verteilen lässt, bestehen.

Nachdem er den aktuellen Beschlussentwurf zur Gültigkeit der Wahl gelesen hat, hält Rettig an seiner Kritik fest: Neutralitätsgebot und Chancengleichheit seien durch den beigelegten Wahlflyer verletzt und durch die Namensänderung gegen das Kommunalwahlgesetz verstoßen worden. „Ich kann nicht einfach heute so und morgen anders heißen.“ Er erwarte eine Stellungnahme des Kreiswahlleiters – und einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Gemeinde auf seinen Wahleinspruch hin: „Sonst wäre es der Anlass für eine Untätigkeitsklage oder Dienstaufsichtsbeschwerde.“