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Küchenaffäre Sangerhausen: Ex-Landrat Dirk Schatz (CDU) geht nach Urteil in Revision

Von Frank Schedwill 08.11.2019, 08:52
Ex-Landrat und ehemaliger CDU-Politiker Dirk Schatz auf dem Weg in den Gerichtssaal.
Ex-Landrat und ehemaliger CDU-Politiker Dirk Schatz auf dem Weg in den Gerichtssaal. Frank Schedwill

Sangerhausen - Der Prozess in der sogenannten Küchenaffäre gegen Ex-Landrat Dirk Schatz geht in eine weitere Runde. Der frühere Unionspolitiker hat auch gegen das neue Urteil des halleschen Landgerichts Revision eingelegt, bestätigte Landgerichtssprecher Wolfgang Ehm.

Ex-Landrat Dirk Schatz: Verurteilung wegen Bestechlichkeit

Schatz war vergangene Woche wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zudem muss Schatz 6.000 Euro an die Landeskasse zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Damit milderte das Landgericht das erste Urteil in der Sache ab, gegen das Schatz beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erfolgreich Revision eingelegt hatte. Der Angeklagte war ursprünglich zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt worden.

In der neuen Verhandlung sah es das Gericht als erwiesen an, dass der ehemalige CDU-Politiker von einem Küchenstudio 5.800 Euro Nachlass auf seine private Küche erhalten hatte und der Firma zwei Aufträge für den Umbau der Kantine im Landratsamt in Höhe von 200.000 Euro verschafft hatte. 

Ehemaliger CDU-Politiker Dirk Schatz: Verlust der Pensionsansprüche drohe

Die 13. Große Wirtschaftskammer folgte weitgehend dem Anklagevertreter. Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner hatte ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, sowie die Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert. Lenzner hatte Schatz bei seiner Tat eine „erhebliche kriminellen Energie“ bescheinigt.

Schatz' Rechtsanwalt Marten Keil machte dagegen einen minderschweren Fall geltend. Er forderte auch angesichts der „langen Verfahrensdauer“ eine Haftstrafe von unter einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Dabei verwies der Verteidiger darauf, dass ansonsten dem ehemaligen Finanzbeamten und Ex-Landrat der Verlust der Pensionsansprüche drohe.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Ursula Mertens zeigte sich davon wenig beeindruckt. „Ich habe durchaus Verständnis für Ihre schwierige persönliche Situation, an der Straftat und den Folgen daraus ändert sich jedoch nichts“, sagte Mertens in der Urteilsbegründung. Unklar ist, wann der BGH in der Sache erneut entscheiden wird.

In einem weiteren Prozess wegen Vorteilsnahme im Amt war Schatz im Juni vom Landgericht Halle zu einem Jahr und drei Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt worden. Aus beiden Strafen wird letztlich eine Gesamtstrafe gebildet. Allerdings läuft auch in dem Verfahren noch ein Revisionsantrag beim BGH. (mz)