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Entscheidung aus Magdeburg Nach Beschwerde des BUND: Gericht stoppt Probebohrungen nach Gips im Südharz

Der BUND hat bezüglich der Probebohrungen in der Karstlandschaft Südharz das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet. Das hat nun die Probebohrungen vorerst untersagt.

07.02.2025, 15:49
Symbolfoto - Das Oberverwaltungsgericht hat die Probebohrungen nach Gips im Südharz vorerst untersagt.
Symbolfoto - Das Oberverwaltungsgericht hat die Probebohrungen nach Gips im Südharz vorerst untersagt. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Magdeburg/dpa/MZ. - Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat Probebohrungen zur Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz untersagt, bis es in der Sache entschieden hat.

Eine Entscheidung erscheine bis Ende Februar möglich, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Magdeburg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz müsse bis dahin sicherstellen, dass nicht gebohrt wird.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen Teile eines Beschlusses vom Verwaltungsgericht Halle Beschwerde eingelegt, der Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.

Zum Thema: Probebohrungen der Firma Knauf nach Gips sind genehmigt - So begründet der Landkreis MSH die Entscheidung

Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Der BUND zog daraufhin vor Gericht.