Gerichtsbeschluss Landkreis muss Gips-Probebohrungen im Karstgebiet stoppen
Verwaltungsgericht Halle erlässt einen sogenannten Schiebebeschluss. Welche Konsequenzen er hat.
Südharz/Halle/MZ. - Die umstrittenen Gips-Probebohrungen im Bereich Uftrungen und Breitungen (Mansfeld-Südharz) müssen per Gerichtsbeschluss sofort eingestellt werden. Das teilte Sprecher Bernd Harms vom Verwaltungsgericht Halle am Montagmittag mit.
Das Gericht hat einen sogenannten Schiebebeschluss erlassen, den der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Sachsen-Anhalt am 12. Dezember beantragt hatte. Der Landkreis müsse „jetzt rausfahren und einen Baustopp verhängen“, sagte der Gerichtssprecher.
Fachgerechtes Verschließen der Bohrlöcher
Der Landkreis bestätigte am frühen Nachmittag den Eingang des Gerichtsbeschlusses. Wie Sprecherin Michaela Heilek mitteilte, sei die Firma Knauf umgehend vom Verwaltungsgericht und vom Landkreis informiert worden. Der Landkreis werde die Einstellung der Bohrungen entsprechend überwachen. „Ausgenommen von der Einstellung der Bohrungen sind alle Maßnahmen, die zum fachgerechten Verschließen der Bohrlöcher erforderlich sind, einschließlich des Rückbaus der Baustelleneinrichtungen.“
Eilverfahren soll Probebohrungen verhindern
Wie der Gerichtssprecher erklärte, gelte der jetzige Gerichtsbeschluss so lange, bis über das eigentliche, ebenfalls vom BUND beantragte Eilverfahren entschieden sei; der Umweltverband will damit die Genehmigung von Probebohrungen in der Karstlandschaft verhindern. Die Genehmigung für Probebohrungen an sieben Stellen hatte der Landkreis am 10. Dezember postalisch übermittelt und wenige Tage zuvor angekündigt.
Wie Harms mitteilte, „rügt der BUND ausführlich eine Verletzung seiner Beteiligtenrechte sowie ungerechtfertigte Eingriffe in die Natur, weil unter anderem die Bohrungen in Gebieten stattfinden sollen, bei denen es sich um FFH-, Naturschutz- und Biosphärengebiete handeln“ solle. Der Verband rüge zudem die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung und eine fehlende wasserrechtliche Erlaubnis.
Gerichtssprecher: Tatsachen geschaffen, die nicht reversibel sind
Das Gericht habe die Antragsschrift des BUND dem Landkreis zugestellt und die Firma durch Beschluss zum Verfahren beigeladen, erklärte Harms.
Der Landkreis sei aufgefordert gewesen mitzuteilen, ob die streitigen Maßnahmen vorerst ruhen würden, doch bis Montagvormittag sei dies nicht passiert. Am Wochenende sei gebohrt worden, so der Sprecher: „Es sind Tatsachen geschaffen worden, die nicht reversibel sind.“
Das Gericht werde nun alle Verwaltungsvorgänge prüfen und erwarte dazu die Antwortschreiben des Landkreises und der „begünstigten Firma“. Wie lange das Verfahren dauern werde, lasse sich nicht abschätzen.