Grundstückseigentümer in der Pflicht Grundsteuererklärung ist auch ohne „Elster“ möglich
Seit Juli müssen alle Grundstücksbesitzer eine zweite Steuererklärung machen, eine sogeannte Grundsteuererklärung. Das sorgt derzeit für einen Ansturm auf das Steuer-Portal Elster. Liegen die Fälle einfacher, geht es aber auch mit weniger Aufwand.
Sangerhausen/MZ - Manchem Grundstücksbesitzer in Mansfeld-Südharz dürfte - wie überall - die bis spätestens Ende Oktober beim Finanzamt fällige „Feststellungserklärung“ zum Grundsteuerwert einige Bauchschmerzen verursachen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu zu bewerten. Das soll bis 2025 passieren und erfordert seitens der Eigentümer, die besagten Feststellungserklärungen elektronisch über das Elster-Portal abzugeben.