Braune Brühe aus Wasserhahn Braune Brühe aus Wasserhahn: Warum eine Havarie vor 40 Jahren noch immer Probleme macht

Riestedt/Sangerhausen - Das Problem ist deutlich zu sehen, wenn Geschäftsführer Dennis Vogler die Wasserfilter im Gebäude der Freien Grundschule in Riestedt aufschraubt: Im ansonsten klaren Wasser schwimmen jede Menge Sandpartikel. So wie der Freien Grundschule geht es nach Angaben von Riestedts Ortsbürgermeister Helmut Schmidt (BOS) einer ganzen Reihe Grundstücksbesitzern im Ort: Auch sie klagen immer wieder über verschmutztes Wasser.
Die Freie Grundschule hat deshalb bereits vor drei Jahren auf eigene Kosten für insgesamt etwa 1.300 Euro zwei Filter montieren lassen. „Das war zum einen aus hygienischen Gründen nötig“, sagt Vogler. In der Schule wird auch Essen für die Kinder gekocht. „Außerdem sind elektrische Geräte wie Wasch-, Spül- oder Kaffeemaschinen immer wieder durch Sand beschädigt worden. Auch die Siebe der Wasserhähne waren ständig verstopft.“
Havarie im Rohrnetz vor 40 Jahren macht Riestedtern heute noch zu schaffen
Vogler hatte sich danach an den Wasserverband „Südharz“ gewandt und diesen gebeten, sich an den Kosten für die Filter zu beteiligen. Der Verband leitete das Anliegen an seine Versicherung, den Kommunalen Schadensausgleich, weiter: Der erklärte, dass bei Havarien vor etwa 40 Jahren Sand in das Rohrnetz gelangt ist. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Wasserverband „Südharz“ noch nicht. „Wenn viel Wasser entnommen wird, löst sich der Sand und gelangt ins Wasser“, heißt es in dem Schreiben.
Der Wasserverband spüle deshalb seit längerer Zeit die Rohre und habe bereits Schubkarren voller Sand aus dem Netz herausgeholt. Außerdem sei eine sogenannte Enteisungsanlage zwischen Sangerhausen und Riestedt errichtet worden, um zusätzlich gelöstes Eisen aus dem Wasser herauszufiltern. „Unser Mitglied unternimmt alles zumutbare, um den Sand aus dem Wasser zu entfernen. Wir sehen daher keine schuldhafte Pflichtverletzung“, so der Schadensausgleich.
Kommunaler Schadensausgleich wird nicht für Schäden durch Sand im Rohrnetz haften
Generell hafte ein Wasserversorgungsunternehmen nur für Schäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleide, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sei. So sei die Gesetzeslage. Der Vorläufer des Wasserverbands habe jedoch nicht grob fahrlässig gehandelt. Eine Haftung scheide daher aus.
Ortsbürgermeister Schmidt will aber, dass sich der Wasserverband endlich, wie er sagt, um das Sandproblem kümmert: „Bisher bin ich quasi nur gegen verschlossene Türen gerannt.“ Schmidt hat angekündigt, das Thema in der Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag in Sangerhausen sowie in der Verbandsversammlung des Wasserverbands anzusprechen, der einen Tag später tagt.
Laut Wasserverband Südharz sei kein Sand mehr im Rohrnetz
Ob er mit seinem Vorstoß Erfolg hat, ist unklar: Denn der Wasserverband hat der MZ auf Anfrage mitgeteilt, dass der bei der Havarie ins Rohrnetz eingetragene Sand bereits durch regelmäßiges Spülen aus den Leitungen entfernt worden sei.
Was gegenwärtig beim Spülen der Leitungen aufgewirbelt werde und zu leichten Trübungen beziehungsweise Braunfärbungen führe, seien „normale“ Ablagerungen im Rohrnetz. „Das ist nicht spezifisch für Riestedt, sondern kann überall nach Spülungen auftreten“, schrieb Verbandsgeschäftsführerin Jutta Parnieske-Pasterkamp. Sie fügte hinzu: Eine gesundheitliche Gefährdung gehe davon nicht aus.
Schmidt und Vogler glauben aber nicht, dass das Problem gelöst ist. „Der Betreiber der Minigolfanlage bei uns im Ort hat erst kürzlich wieder große Mengen Sand im Wasser gehabt“, sagt der Ortsbürgermeister. Es sei braune Brühe aus den Leitungen geflossen. Vogler betont: „Auch bei uns bestehen die Probleme weiter.“ Der Verband will die Leitungen in Riestedt nun in etwa drei Monaten erneut spülen. Zuvor soll es rechtzeitig eine Information an die Riestedter Bürger geben. (mz)