Betrunken Dauerfeuer veranstaltet Betrunken Dauerfeuer veranstaltet: Strafe für Schießübungen mit Kalaschnikow

Sangerhausen - Der Krach schreckte im Herbst 2016 die Anwohner auf: In der Nähe von Sangerhausen war am Abend des 3. Oktober Maschinengewehrfeuer zu hören. Zwei Männer veranstalteten unter freiem Himmel Schießübungen.
Der 45-jährige Schütze und sein 35-jähriger Komplize wurden am Mittwoch vom Schöffengericht in Sangerhausen wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz verurteilt. Der 45-jährige Laborbauer erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Mann eine sogenannte Geldauflage von 200 Euro an den Kinderschutzbund Mansfeld-Südharz zahlen. Sein Komplize kam mit einer Geldstrafe davon: 180 Tagessätze zu 40 Euro (insgesamt 7.200 Euro) hat der Betonsanierer an die Landeskasse zu entrichten.
Teils starke Alkoholisierung wirkt strafmildernd
Die Männer hatten Glück, dass die Richter ihnen die im Prozess abgelegten Geständnisse und ihre teils starke Alkoholisierung an dem Tag klar strafmildernd anrechneten. Ansonsten wären die Urteile wohl deutlich härter ausgefallen. Bei dem 35-Jährigen war Stunden nach dem Vorfall eine Blutalkoholkonzentration von über 2,6 Promille gemessen worden, so dass das Gericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausging.
Beide Angeklagten hatten, wie Hendrik Seifert, der Verteidiger des 45-Jährigen, im Prozess sagte, an dem Tag zusammen gefeiert. Dann seien sie unter dem Einfluss des reichlich genossenen Alkohols auf die Idee gekommen, mit dem Kleintransporter des 35-Jährigen nach Pfeiffersheim zu fahren, um die Kalaschnikow AK-47 auszuprobieren, die dem 45-Jährigen gehörte. Die Maschinenpistole will der Mann in den 2000er Jahren von einem Militariahändler in Mainz gekauft haben. Der Händler sei mittlerweile verstorben, sagte der Rechtsanwalt.
Zeugen wurden von den Geräuschen aufgeschreckt
Bei Pfeiffersheim angekomnen, stellte der 45-Jährige die Waffe auf Dauerfeuer und drückte ab. Zeugen wurden von den Geräuschen aufgeschreckt und alarmierten die Polizei. Kurz drauf konnte eine Streifenwagenbesatzung die Männer nahe einer Kleingartenanlage stellen, wo sie sich auf der Flucht vor den Beamten mit dem Kleintransporter festgefahren hatten. Die AK-47 fanden die Beamten versteckt in einem Gebüsch. Im Fahrzeug stellten sie noch 435 Schuss Kalaschnikow-Munition sowie zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz eine halbautomatische Pistole sicher, die dort ebenfalls versteckt war.
Nach Angaben von Staatsanwalt Hans-Jörg Wittke handelte es sich dabei um eine umgebaute und schussfähig gemachte Dekorationswaffe, die dem 35-Jährigen gehörte. Nach den Worten von dessen Verteidiger ist mit der Waffe aber nie geschossen worden. Der 35-Jährige habe sie im Auto gehabt, weil er als Betonsanierer beruflich auch oft in „unsicheren Gegenden“ unterwegs sei. Ohnehin habe der Mann ein Faible für Waffen und sei auch Mitglied in einem Schützenverein.
Die Waffen und die Munition hat die Staatsanwaltschaft eingezogen. Sie werden nun im Technischen Polizeiamt in Magdeburg vernichtet, kündigte Wittke an. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft nahmen sie noch im Gerichtssaal an. (mz)