Gutachten Gutachten: Therapie nötig
Maik B. hat eine leichte Intelligenzminderung. Das stellte Gutachter Jörg Twele fest. Bei dem Angeklagten habe er Kompetenzdefizite festgestellt, um persönliche und soziale Probleme allein zu lösen. Ohne eine Therapie, um seine Lebensweise in den Griff zu bekommen, bestünde eine „erhebliche Gefährlichkeit“. In einer geschlossen Therapie müssen psychosoziale Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Maik B. ein normales Leben führen kann. Dazu gehören auch Beschäftigung und Betreuung. (ho)