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Gebietsreform Gebietsreform: Drei Gemeinden sind nach Gerichtsurteil wieder selbstständig

Von Ingo Kugenbuch 20.02.2013, 13:26
Gert Sauer, Detlef Kunze und Jürgen Rössling (v.l.) gewannen die Klage vor dem Landesverfassungsgericht und sind nun nicht nur wieder eigenständig, sondern auch wieder "normale" Bürgermeister.
Gert Sauer, Detlef Kunze und Jürgen Rössling (v.l.) gewannen die Klage vor dem Landesverfassungsgericht und sind nun nicht nur wieder eigenständig, sondern auch wieder "normale" Bürgermeister. Chris Wohlfeld Lizenz

dessau/MZ - Zum ersten Mal hat das Land bei der Umsetzung der Gemeindegebietsreform eine schwere Schlappe einstecken müssen: Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat die Eingemeindung von Bad Suderode, Gernrode und Rieder zum 1. Januar 2011 nach Quedlinburg gestern für ungültig erklärt. Es gab damit den Ortsbürgermeistern der drei Gemeinden als Beschwerdeführern Recht.
Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Lothar Franzkowiak einen Formfehler: Die zweimonatige Frist für die Ankündigung der Bürgeranhörung zur Eingemeindung hat die damalige Verwaltungsgemeinschaft Gernrode um neun Tage unterschritten. „Im Interesse der rechtsstaatlichen Klarheit ist es dringend geboten, dass der Gesetzgeber die von ihm selbst vorgegebenen Fristen einhält“, sagte Franzkowiak in Richtung des Landes, das für das Gesetzgebungsverfahren zur Gebietsreform verantwortlich ist.


Das Urteil wirft viele Probleme auf: Unklar ist etwa, was aus dem geplanten Verkauf des defizitären Kurzentrums in Bad Suderode wird - schließlich ist Quedlinburg nun nicht mehr Eigentümer. Auch weiß niemand, ob die Beschlüsse des Quedlinburger Stadtrats ihre Gültigkeit behalten, oder was mit den zusammengewachsenen Feuerwehren geschieht. Außerdem liegen wegen des Verfahrens einige Bauprojekte - wie die Sanierung der Gernröder Kita - auf Eis.
Die Bürgermeister wollen ihre drei Gemeinden zur Stadt Gernrode zusammenschließen. Bis auf Weiteres soll aber Quedlinburg die Verwaltungsgeschäfte für sie erledigen. Die Stadt rechnet dafür mit Mehrkosten in sechsstelliger Höhe.


Ulf Gundlach, Staatssekretär im Innenministerium, sagte der MZ, dass die Bildung einer Einheitsgemeinde Gernrode nicht möglich sei - dazu seien mindestens 10 000 Einwohner nötig. Gernrode, Bad Suderode und Rieder besitzen zusammen jedoch nicht mal 7 200. „Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich einen Partner zu suchen“, sagte Gundlach. „Das geht realistisch nur mit Ballenstedt und Quedlinburg.“ Falls die Gemeinden nicht zu einer einvernehmlichen Lösung mit einer Stadt kämen, werde das Land noch in diesem Jahr eine Eingemeindung per Gesetz vorschreiben, so Gundlach. Dafür käme auch Quedlinburg wieder in Frage.
Quedlinburgs Oberbürgermeister Eberhard Brecht (SPD), der durch das Urteil wegen seiner verkleinerten Stadt zum Bürgermeister wurde, sagte: „Die Verhandlungsspielräume der Stadt sind begrenzt.“ Es werde keinen „Bonbon-Segen“ geben.