Ermittlungen gegen Ballenstedter Bürgermeister Ermittlungen gegen Ballenstedter Bürgermeister: Strafbefehl für Knoppik

Ballenstedt - Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat beim Amtsgericht Quedlinburg gegen Ballenstedts Bürgermeister Michael Knoppik (CDU) einen Strafbefehl beantragt. Das geschah bereits am 14. Mai 2014, aber erst jetzt wurden die Hintergründe bekannt.
Bereits am 24. Mai 2013 hatten zwei Mitglieder des CDU-Stadtverbands Anzeige gegen Knoppik erstattet. Darin sind mehrere Vorwürfe gegen ihren Parteifreund enthalten. Im Kern geht es darum, dass der Bürgermeister im Oktober 2011 rund 5.000 Liter Heizöl ohne Bezahlung von der Stadt übernommen haben soll. Hintergrund: Als die Heizungsanlage der Brinckmeier-Turnhalle damals modernisiert und auf Gas umgestellt worden ist, wurde das Öl dort nicht mehr benötigt. Doch anstatt den Brennstoff in einem anderen städtischen Gebäude einzusetzen, soll Knoppik das Öl in den Tank seines Privathauses pumpen lassen haben.
Der Schaden der Umpump-Aktion für die Stadt soll bei knapp 4.000 Euro liegen. Unklar ist, ob Knoppik 200 Euro für den Transport des Öls bezahlt hat. Er selber will sich zu den Vorwürfen nicht im Detail äußern. Nachdem Knoppik in der vergangenen Woche einen Interviewtermin zu dem Thema mit der MZ vereinbart hatte, ließ er per Mail am nächsten Tag - einen Tag vor dem vereinbarten Treffen - von seinem Vorzimmer ausrichten: „In Bezug auf Ihre gestrige Interviewanfrage mit Herrn Dr. Knoppik darf ich Ihnen mitteilen, dass an dem morgigen Termin nicht festgehalten wird. Herr Dr. Knoppik ist aber gerne bereit, Ihnen Fragen schriftlicher Art schnellstmöglich und ebenso schriftlich zu beantworten.“ „Schnellstmöglich“ dauerte dann von Donnerstag, 12., bis Montag, 16. Februar. Die schriftliche Antwort bestand aus vier dürren Sätzen. Darin heißt es, Knoppik stelle die Vorwürfe zum widerrechtlich angeeigneten Öl „in Abrede“.
Wird das Verfahren wegen der Bürgermeister-Wahl verschleppt?
Noch ist Knoppik der Strafbefehl nicht zugestellt worden. Nach Angaben von Amtsrichterin Antje Schlüter hat sie den Antrag an die Staatsanwaltschaft zurückschicken müssen, um nachermitteln zu lassen - unter anderem fehlte in der ersten Version die Schadenssumme. „Jetzt liegt die Akte bei der Staatsanwaltschaft“, sagte die Richterin. Wie dort der Stand der Ermittlungen ist, konnte Horst Nopens, der Leiter der Magdeburger Behörde, am Mittwoch nicht sagen. Gerüchten, dass das Verfahren gegen Knoppik aus politischen Gründen verzögert wird, weil in Ballenstedt am 22. März ein neuer Bürgermeister gewählt wird, tritt Richterin Schlüter entgegen: „Da hat bei mir niemand Einfluss genommen“, sagte sie.
In der Anzeige wird Knoppik noch mehr vorgeworfen. So soll er der Stadt zum Beispiel seit mehreren Jahren rund 2 000 Euro an Grundsteuern für sein Privathaus schulden. In ihrer polizeilichen Aussage gab eine damalige Angestellte im Vollstreckungsdienst der Stadt an, dass sie die Anweisung bekommen habe, keine Mahnungen an Knoppik zu verschicken. Allerdings soll diese Anordnung nicht vom Bürgermeister selbst gekommen sein - darum sieht die Staatsanwaltschaft den Verdacht nicht bestätigt und stellte das Verfahren in diesem Punkt ein.
Weitere Verfahren gegen Knoppik eingestellt
Eingestellt wurden auch die Ermittlungen zu zwei Fahrten Knoppiks nach Kronberg. Dorthin sollen auf Kosten der Partnerstadt im Taunus nicht nur der Bürgermeister und seine Partnerin, sondern auch mindestens ein weiterer Vertreter Ballenstedts gefahren sein. Dieser habe nicht nur seine Frau, sondern auch die drei Kinder mitgenommen. Kosten für die Delegation aus dem Harz laut Hotelrechnung: einmal 941 Euro inklusive Parkhaus, Restaurantbesuch und Minibar, das andere Mal 1 700 Euro für fünf Doppelzimmer.
„Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus nimmt die offensichtlich seit Monaten geführte Kampagne gegen Bürgermeister Michael Knoppik mit Befremden wahr“, heißt es in der Antwort Kronbergs auf eine MZ-Anfrage. Bei Besuchen der Ballenstedter trage die Partnerstadt „die Übernachtungskosten für einen sehr begrenzten Personenkreis“. Dabei handele es sich um den „Bürgermeister und/oder für die Städtepartnerschaften zuständigen Stadträte bzw. Geschäftsführer städtischer Gesellschaften“ und deren Partner. Pressesprecher Andreas Bloching: „Wir tragen nicht die Übernachtungskosten von angehörenden Kindern sowie allgemeine Reisekosten.“ (mz)