Doppelmord in Quedlinburg Doppelmord in Quedlinburg: Gibt es am Donnerstag ein Urteil?

quedlinburg/magdeburg/MZ - Im Prozess um den Doppelmord vom 14. Dezember 2012 in Quedlinburg wird Donnerstag das Urteil erwartet. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Schwurgerichtskammer den Antrag des Verteidigers des Angeklagten Siegfried G. abweist - Carsten Ernst hat gefordert, dass sein Mandant erneut von dem psychiatrischen Sachverständigen Andreas Marneros aus Halle begutachtet wird (die MZ berichtete).
Der vom Gericht bestellte Sachverständige Jörg Twele war zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte zwar unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, aber seinen 72-jährigen Vater und die 60-jährige Stiefmutter nicht im Affekt getötet hat. „Ich finde nicht viel, was für eine Tat im Affekt sprechen könnte“, sagte Twele. So habe Siegfried G. sich eigens in Bielefeld, wo er seit Mai 2010 lebt, eine Pistole besorgt und mit ihr das Schießen auf Flaschen geübt. Mit dieser Kleinkaliberwaffe soll er seinen Vater erschossen und den 40-jährigen Halbbruder schwer verletzt haben. Psychiater Marneros, so Verteidiger Ernst, halte es trotz möglicher Planungen prinzipiell für möglich, dass eine Tat im Affekt verübt wird. Darum fordert er die erneute Begutachtung seines Mandanten durch den Hallenser.