1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Amtsgericht Quedlinburg: Amtsgericht Quedlinburg: Strafprozess ist für Familie keine Lösung

Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg: Strafprozess ist für Familie keine Lösung

Von petra korn 18.09.2014, 18:25
Justitia
Justitia Archiv Lizenz

quedlinburg/MZ - Gut eine Stunde lang folgte Richterin Antje Schlüter aufmerksam den Schilderungen, fragte immer wieder nach. Erst berichteten Mutter und Sohn, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten sollen, wie sich die Ereignisse abgespielt hätten. Dann schilderte die Tochter diese aus ihrer Sicht. Antje Schlüter wandte sich schließlich an alle drei: „Ich habe die ganze Zeit überlegt, wie kann man die Sache bereinigen, wie wieder Rechtsfrieden schaffen.“

Ein Strafverfahren, sagte sie, ist nicht geeignet, um die ganzen Probleme, die es in der Familie gibt, aufzuarbeiten. „Unterm Strich sind Sie, wenn wir hier weitermachen, keinen Schritt weiter. Ich würde Sie gern zum Täter-Opfer-Ausgleich schicken“, machte sie Mutter, Sohn und Tochter deutlich.

Ein Vorschlag, dem sich auch Staatsanwalt Michael Bierwagen anschloss: „Man könnte fast sagen: Das kann unmöglich dieselbe Situation gewesen sein“, stellte er mit Blick auf die Schilderungen der Angeklagten und der Zeugin fest.

Deutlich wurde nach diesen, dass es schon länger Spannungen zwischen Mutter und Sohn auf der einen und der Tochter auf der anderen Seite gab. Und deutlich wurde auch, dass es Gerangel um ein Hundebett gab und an jenem Tag allerhand zu Bruch ging in der Wohnung der Mutter, wo die Auseinandersetzung eskalierte.

Doch schon dazu, wem das Hundebett gehörte, waren die Aussagen unterschiedlich. Unterschiedlich waren die Aussagen auch dazu, woher die auf Fotos dokumentierten Verletzungen der Tochter - Prellungen und eine Schürfwunde - stammten. „Ich bin von meiner Familie verprügelt worden“, sagte die Tochter. Sie habe nur das Hundebett festgehalten, erklärte die Mutter. „Ich würde meine Tochter nie schlagen, nie.“ Er habe Gepolter in der Wohnung seiner Mutter gehört, schilderte der Sohn. Er sei nach oben in die Wohnung der Mutter gegangen - und hier wäre seine Schwester „wie eine Furie“ auf ihn losgegangen.

Eine gefährliche Körperverletzung muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, sagte Staatsanwalt Michael Bierwagen. Doch hier gebe es keine unabhängigen Zeugen, sondern mehrere Beteiligte mit verschiedenen Versionen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich, so der Staatsanwalt, wäre die vernünftigste Lösung.

Einem solchen stimmten Mutter und Sohn wie auch die Tochter zu.