Wie sicher ist Landesstraße zwischen Naumburg und Schönburg? Nach Todesfahrt bei Schönburg: Kreis erhöht Druck auf Behörde in Halle
Der Burgenlandkreis will sie, die Landesstraßenbaubehörde aber sieht - bislang - keinen Bedarf für sichere Leitplanken an der Unfallstrecke, an der im letzten Jahr drei junge Menschen ums Leben kamen.

Naumburg/mhe. - Nach dem tragischen Unfall in der Nacht zum 1. Juli letzten Jahres, bei dem drei Jugendliche ihr Leben verloren, fordert der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), erneut die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Landesstraße 204 von Naumburg nach Schönburg im Abschnitt vom Parkplatz des „Alten Felsenkellers“ bis zur Linkskurve vor der „Neuen Welt“.
An der Unglücksstelle: Zehn Meter und tiefer den Hang hinunter
„Direkt nach dem Unfall wurde durch das Landratsamt Burgenlandkreis festgestellt, dass aufgrund der erheblichen Absturzhöhen die Errichtung einer Distanzschutzplanke unbedingt erforderlich ist. Bekräftigt wurde diese Einschätzung durch einen weiteren schweren Unfall am 12. Oktober 2024, bei dem ein junger Mann schwer verletzt wurde“, so Ulrich in einer Pressemitteilung.
Bei der sogenannten Distanzschutzplanke handelt es sich um eine bauliche Einrichtung, für welche die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) als Straßenbaulastträgerin der L 204 verantwortlich ist. Ulrich: „Eine Zuständigkeit des Burgenlandkreises ergibt sich an dieser Straße nicht, da es sich um keine Kreisstraße handelt. Seitens der LSBB wurde nach einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 11. November 2024 vorgetragen, dass gemäß der ,Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme' keine Distanzschutzplanken zu errichten sind, da es an einer ausreichenden Verkehrsstärke fehlt und der Bereich zudem keine Unfallhäufungsstelle ist.“ Alle Bemühungen, so der Landrat, ein Umdenken der LSBB zu erwirken, schlugen bisher fehl.
Drei Tote und ein Schwerverletzter bei Schönburg: Trotzdem keine Leitplanke?
Ulrich: „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass nach drei Toten und einem Schwerverletzten die LSBB keinen Bedarf für eine Absicherung zum Hang hin sieht und auf eine Richtlinie verweist. Nach wie vielen Toten darf denn eine Leitplanke errichtet werden? Alle unsere Bemühungen, die LSBB zu einer Änderung ihrer Position zu bewegen, sind fehlgeschlagen.“ Man müsse jetzt im „kommunalen Schulterschluss“, also der anliegenden Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie dem Burgenlandkreis, die Forderung deutlicher erheben.
Die Landesstraßenbaubehörde hatte bislang immer wieder betont, dass die Landesstraße 204 kein Unfallschwerpunkt sei.
Scharfe Kurve: Der Kreis hat Warnschilder aufgestellt
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Straßenverkehrsamt zeitlich befristet bis zur abschließenden Klärung über weiterführende Maßnahmen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen des betreffenden Abschnitts der L 204 angeordnet. Zudem wurden zusätzliche Schilder aufgestellt, die im weiteren Straßenverlauf vor der scharfen Kurve warnen. Ulrich: „Das Straßenverkehrsamt ist trotzdem weiterhin bemüht, eine Distanzschutzplanke gegenüber der LSBB als zuständige Baulastträgerin durchzusetzen.“
Um seine Haltung zu verdeutlichen und die Öffentlichkeit für die Forderung zu sensibilisieren, hatte der Kreis am Mittwochnachmittag zu einem medienwirksamen Termin, an dem unter anderem Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben (SPD) sowie Naumburgs OB Armin Müller (CDU) teilgenommen hatten, an die Landesstraße und damit an die Unglücksstellen eingeladen.