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Molkerei im Grenzgebiet

Von JANA KAINZ 04.02.2011, 16:09

ECKARTSBERGA/REISDORF. - Wer oder was den Brand in der Molkerei Eckartsberga vor zwei Wochen ausgelöst hat (Tageblatt / MZ berichtete), ist auch zwei Wochen danach noch nicht geklärt. Dennoch schließe die Kriminalpolizei weiterhin Brandstiftung nicht aus, so Steffi Kopp Polizeihauptkommissarin und Pressesprecherin der Polizeidirektion Jena.

Ebenso lasse sich die Schadenshöhe nicht konkret beziffern. Zwei Autos hätten nur noch Schrottwert. Eines stand in dem brennenden Teil der Molkerei, das andere war eine Woche zuvor am gegenüberliegenden Bahnhof Eckartsberga abgefackelt. Das betroffene Molkereigebäude war schon vor dem Brand nicht mehr in einem guten Zustand. "So müssten wir wohl eher die Kosten des Feuerwehreinsatzes als technischen Schaden nennen", so die Polizeihauptkommissarin.

Dass sich die Thüringer Polizei mit dem Fall beschäftigt, verwirrt auf den ersten Blick. Denn zu finden ist die Molkerei Eckartsberga auch unter der postalischen Anschrift der sachsen-anhaltischen Finnestadt. "Es gilt aber das Tatortprinzip", erklärt Steffi Kopp. Und der Tatort liegt definitiv auf thüringischem Terrain. Konkret in Reisdorf. Warum die nicht mehr existierende Molkerei Eckartsberga GmbH unter der Adresse Am Bahnhof 85 in 06648 Eckartsberga zu finden war, erklärte Deutsche- Post-Pressesprecher Rolf Schulz: "Das ist eine kleine Besonderheit und hat mit der Zustellorganisation zu tun." Demnach orientiere sich die Vergabe der Postleitzahl nicht immer an den Ländergrenzen. Entscheidend seien die verkehrstechnischen Gegebenheiten und wie sich die Postzustellung optimal organisieren lasse. So wurde Anfang der 1990er Jahre festgestellt, dass aus logistischen Gründen die fünf Häuser am Bahnhof im thüringischen Reisdorf vom Postboten aus Sachsen-Anhalt beliefert werden sollen. Folglich erhielten sie die Eckartsbergaer Postleitzahl. Die Adresse der nicht mehr existierenden Molkerei GmbH sei inzwischen tot, so Schulz.

Da drängt sich die Frage auf, was ausschlaggebend dafür ist, in welchem Handelsregister der Bundesländer sich Firmen registrieren lassen müssen: die Postanschrift oder der geographische Standort? "Das richtet sich nach dem Sitz der Firma", erklärt Michael Steenbuck Pressesprecher des Amtsgerichts Stendal. Ihren Sitz bestimme jede Gesellschaft selbst und hält diesen in ihrer Satzung fest. Im Normalfall sei es der Ort, an dem die Verwaltung ansässig ist.