Mehr Berechtigte nach Reform Wohngeld: Saalekreis verzeichnet deutlich mehr Anträge - Zögern kostet Geld
Auszahlung kann aber Monate dauern

Merseburg/MZ - Der Saalekreis verzeichnet im ersten Monat nach der Wohngeldreform einen Anstieg der Anträge um 20 Prozent. Diese Zahl nannte Sozialamtsleiter Torsten Bageritz im Sozialausschuss. Demnach habe es noch im Dezember 1.100 laufende Wohngeldfälle und 400 offene Erstanträge gegeben. Nun seien die Zahlen auf 1.350 laufende Fälle und 450 Erstanträge gestiegen.
Der Zuwachs kommt nicht überraschend. Der Bund hatte mit seiner Reform sowohl die Sätze für das Wohngeld erhöht, als auch den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößern wollen, deutschlandweit von 600.000 auf zwei Millionen. Bageritz hatte aufgrund der hiesigen Wohnstruktur für den Saalekreis schon im Vorfeld nicht mit dieser Verdreifachung der Berechtigten gerechnet, sondern eher mit einem Anstieg auf das Anderthalb- bis Zweifache. Daher bewegten sich die jetzigen Zahlen im erwarteten Bereich, erklärte der Sozialamtsleiter.
Warten kostet Geld
Er geht davon aus, dass gerade im Februar und März noch zahlreiche Anträge kommen werden. „Es gibt bei einigen sicherlich die Scheu, jetzt in der heißen Phase zu kommen“, mutmaßt Bageritz, wieso ein Teil der neuen Antragsberechtigten noch zögert. Mit einem späteren Antrag verschenken sie jedoch de facto Geld. Denn dieses wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung bezahlt, wenn auch verspätet.
Denn Bageritz bleibt bei seiner Einschätzung vom Dezember, dass die Bearbeitung der neuen Fälle bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen könnte. Die entsprechende Software zur Berechnung sei zwar da. Aber es fehlt an Personal. Das soll perspektivisch um bis zu acht Stellen aufgestockt werden. „Aber das geht nicht so schnell.“ Aktuell sei man in der Akquise für die ersten drei Vollzeitstellen und hoffe auf eine Einstellung bis Mai oder Juni. Da die Kräfte dann erst noch geschult werden müssten, stünden sie zur Bearbeitung der ersten Antragswelle definitiv nicht zur Verfügung.
Lob für Wohngeldrechner
Schwierigkeiten bereitet dem Sozialamt aktuell noch die Auszahlung des vom Landtag beschlossenen Heizkostenzuschuss für Menschen, die schon von September bis Dezember 2022 wohngeldberechtigt waren. Hier fehle es noch an den rechtlichen und technischen Voraussetzungen, erklärte Bageritz, der seine anfängliche Skepsis gegenüber dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen mittlerweile abgelegt hat: Bei Fällen ohne komplizierte Einkommenssituation liefere der Rechner als Orientierung fast centgenau die Ergebnisse, die bei der Berechnung durch das Sozialamt herauskämen. Und diese zeigten, die mit der Reform erhoffte deutliche Erhöhung, wirke in der Praxis.