Verkauf mit Hindernissen Verkauf mit Hindernissen: Droht ehemalige Gärtnerei Brachfläche zu werden?

Schraplau - Die in die Jahre gekommenen Gewächshäuser erinnern noch daran, dass auf einem Grundstück in der Wilhelm-Fichte-Siedlung einst eine Gärtnerei betrieben wurde. Zusammen mit weiteren Flächen, auf denen früher Beete angelegt waren und die nun brach liegen, ist das Areal rund 7.000 Quadratmeter groß. Die Eigentümer wollen es verkaufen. Interessenten, die das Grundstück bebauen wollen, sind da. Aber es gibt Hindernisse.
Verkauf und Bebauung nur, wenn es einem privilegierten Vorhaben zugeordnet werden
Für die Bebauung, zum einen mit zwei Einfamilienhäusern und zum anderen mit Photovoltaikanlagen, wurden Voranfragen über die planungsrechtliche Zulässigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises gestellt. Zum erst genannten Vorhaben fiel der Bescheid negativ aus. Er liegt der MZ vor. Darin wird begründet, dass die betreffenden Flurstücke „sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans“ befinden. Das beantragte Vorhaben befinde sich auch nicht in einer Baulücke, sondern im Außenbereich.
Dort kann eine Bebauung nur dann zugelassen werden, heißt es vom Landkreis auf eine MZ-Anfrage, „wenn diese einem privilegierten Vorhaben zugeordnet werden kann.“ Land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, gärtnerischer Betrieb, Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge oder Anlagen, die wegen ihres Störpotenzials nur im Außenbereich ansiedelbar sind, werden dazu aufgeführt. Also kein Einfamilienhaus.
Aufgrund der Außenbereichslage musste Einvernehmen der Stadt Schraplau versagt werden
Auch eine Zulassung als sonstiges Vorhaben sei nicht möglich gewesen, aufgrund der Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Ein öffentlicher Belang beinhalte unter anderem die Entstehung einer Splittersiedlung. Eine „unkontrollierte Zersiedlung“ sei zu befürchten. Ein „städtebaulich unerwünschter Missstand“ könnte entstehen, wonach die Ablehnung planungsrechtlich begründet ist, heißt es weiter.
Beide angefragten Konzeptionen erfüllten weder die Voraussetzungen als privilegiertes noch als sonstiges Vorhaben. Das hatte auch eine Prüfung der Verbandsgemeinde Weida-Land, zu der Schraplau gehört, ergeben. Aufgrund der Außenbereichslage musste das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Schraplau versagt werden. Auch die Tatsache, dass das Grundstück erschlossen ist, wie die Eigentümer gegenüber der MZ erklären, ändert laut Landkreis nichts am Tatbestand der Außenbereichslage.
Erstellung eines Bebauungsplans könnten Kosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro entstehen
Baurecht ist nur durch ein Bauleitplanverfahren - hier Bebauungsplan - zu schaffen, erklärt der Landkreis. Planungshoheit habe aber die Gemeinde. Die hat grundsätzlich Interesse, dass das Grundstück einer Nutzung zugeführt wird, wie Bürgermeister Olaf Maury sagt. „Wenn die Stadt wachsen könnte, wäre das nur gut.“ Und wenn eine Photovoltaik-Anlage gebaut werden würde, könnte irgendwann Geld ins „Stadtsäckel“ zurückfließen, meint er.
Für die Erstellung eines Bebauungsplans könnten Kosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro entstehen, schätzt Maria Wrede, Bauamtsleiterin im Weida-Land, ein. Die müsste die Stadt tragen. Undenkbar, bei ihrer klammen Kasse. Die Kosten könnte aber auch ein Investor bezahlen. Das wiederum halten die Eigentümer für unwahrscheinlich. Außerdem erklären diese, die im Rentenalter sind, selbst keinen Euro mehr in das Grundstück zu stecken. (mz)