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Tritte gegen Kopf und Hals Tödlicher Angriff in Merseburg: 57-Jähriger wegen Totschlag vor Gericht

Brutale Tritte gegen Kopf und Hals führten zum Tod eines Mannes in seiner Wohnung in Merseburg. Am Landgericht Halle startet jetzt der Prozess. Dem Angeklagten drohen mindestens fünf Jahre Haft.

04.01.2025, 12:00
Ein 57-jähriger Mann muss sich wegen Totschlagsin Merseburg vor dem Landgericht Halle verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlug er mit einem Metallstiel auf sein Opfer ein und trat mehrfach gegen dessen Kopf.
Ein 57-jähriger Mann muss sich wegen Totschlagsin Merseburg vor dem Landgericht Halle verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft schlug er mit einem Metallstiel auf sein Opfer ein und trat mehrfach gegen dessen Kopf. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Merseburg/Halle/MZ. - Am Landgericht Halle beginnt am 9. Januar der Prozess gegen einen 57-Jährigen wegen eines brutalen Angriffs mit Todesfolge in einer Merseburger Wohnung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag vor, sowie Körperverletzung in einem gesonderten Fall.

Laut Anklageschrift soll sich der Beschuldigte im März 2023 in die Wohnung des späteren Opfers in Merseburg begeben haben. Dort soll er ohne rechtfertigenden Grund mit Fäusten und dem Metallstiel eines Wischmopps auf den Mann eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden stürzte. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Fuß mehrfach wuchtig gegen Hals und Kopf des am Boden Liegenden getreten haben, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Das Opfer erlitt der Anklage zufolge schwere Verletzungen der Kopfschwarte und des Gesichts mit Bruch des Nasenbeins sowie Verletzungen des Hirngewebes. Infolge der massiven Gewalteinwirkung sei der Mann noch am Tatort durch zentrales Regulationsversagen infolge eines Schädel-Hirn-Traumas und Atmungsbehinderung verstorben. Nach dem Tod des Opfers soll der Angeklagte die Wohnung verlassen haben.

Bereits einen Monat zuvor, im Februar 2023, soll sich der Beschuldigte trotz mehrfacher Aufforderung geweigert haben, die Wohnung des späteren Opfers zu verlassen. Nachdem der Wohnungsinhaber die Polizei gerufen hatte, soll ihm der Angeklagte gezielt und kräftig ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch habe das Opfer starke Schwellungen und Blutungen im Nasen- und Augenbereich erlitten.

Der Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.

Die öffentliche Verhandlung beginnt am Donnerstag, 9. Januar, um 9 Uhr im Raum 141 im Landgericht Halle, Hansering 13. Das Gericht hat für den Prozess insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 18. Februar fallen.