Merseburger Rettungsdienst gewinnt gegen Landkreis
MERSEBRURG/MZ. - Wie aus einer Presseerklärung hervorgeht, hat das Gericht dem Nachbarkreis untersagt "die Genehmigung zur Teilnahme am Rettungsdienst ab 2009 an die Bietergemeinschaft zu erteilen, bevor nicht der Burgenlandkreis ein erneutes wettbewerbliches Auswahlverfahren mit Ausschreibung durchgeführt hat".
Anfang Juli hatte der Kreistag in Naumburg auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den Rettungsdienst für den Zeitraum 2009 bis 2014 an eine Bietergemeinschaft aus dem Kreis zu vergeben, die auch schon bisher diese Leistungen erbrachte. Zu dieser Bietergemeinschaft gehören die Rote Kreuz Rettungsdienst Burgenland gGmbH, das DRK Zeitz sowie die Johanniter in Freyburg. Dagegen hatten die Geschäftsführer der Ambulance Merseburg, Detlef Steinborn und Stephan Quandt, geklagt (die MZ berichtete). Ihre Klage hatten sie damit begründet, dass der Burgenlandkreis kleinere Lose für die Vergabe hätte bilden müssen, um auch kleineren Wettbewerbern eine Chance zu geben. In diesem Sinne hat jetzt auch das Gericht entschieden.
Steinborn fühlt sich damit in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Ich hoffe, dass wir nun eine Chance bekommen, uns an dem Verfahren zu beteiligen", sagte er gegenüber der MZ. Wie die neue Lage bei der Bietergemeinschaft aufgenommen wird, blieb dagegen offen. Deren Sprecher Raimund Rockrohr sagte auf MZ-Anfrage, man werde sich erst äußern, wenn man etwas Schriftliches von der Kreisverwaltung in der Hand habe.
Die Rettungsdienstleistungen ab 2009 werden nun zum dritten Mal ausgeschrieben. Ein erstes Verfahren musste der Kreis im Frühjahr stoppen, weil schon damals nach Klage der Ambulance Merseburg das Gericht kleinere Lose angemahnt hatte. Der Kreis war daraufhin zu einem Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Ausschreibung übergegangen und bekam nun ein zweites Mal ein Stoppzeichen gesetzt. Jetzt will man nun dem Spruch des Gerichts im Detail folgen, heißt es in einer vom Landrat des Burgenlandkreises Harri Reiche (parteilos) unterzeichneten Presseerklärung.
Da man an einer schnellen Lösung interessiert sei, verzichte man auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des halleschen Gerichts. Man werde nun eine Ausschreibung vornehmen, "die Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung gewährleiste", heißt es weiter in der Presseerklärung. Um den Rettungsdienst über das Jahresende hinaus zu gewährleisten, werden nach den Worten von Landrat Reiche die gegenwärtigen Genehmigungen verlängert. Und zwar so lange, bis eine neue Entscheidung über die Vergabe der Leistungen erfolgt ist.