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Kunststreit in Bad Lauchstädt Kunststreit in Bad Lauchstädt: Kultusminister sieht Rückforderung gelassen

Von Michael Bertram 20.11.2015, 08:45
Kuranlagen Bad Lauchstädt
Kuranlagen Bad Lauchstädt Peter Wölk Lizenz

Bad Lauchstädt - Im Streit um die Rückforderung zahlreicher Kunstgegenstände in den Historischen Kuranlagen Bad Lauchstädt verfällt auch das Land Sachsen-Anhalt nicht in Panik. „Wir müssen jetzt ganz genau prüfen, wem was gehört“, sagte Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD) am Rande eines Besuchs in der Goethestadt der MZ. „Im Zweifelsfall muss dies juristisch geklärt werden.“ Zuvor hatte auch Kuranlagen-Chef René Schmidt entspannt auf die Rückforderung reagiert und auf die ungeklärten Eigentumsrechte verwiesen.

Hintergrund ist die Ankündigung der Klassik-Stiftung Weimar aus dem Sommer, wonach den Kuranlagen die Rückgabe mehrerer Dutzend Ausstellungsstücke droht. Hintergrund der Forderung ist ein Verfahren zur Rückgabe zwangsverkaufter Kulturgüter.

Demnach fordert der Rechtsnachfolger eines 1960 von Thüringen in die Bundesrepublik verzogenen Ehepaares die Herausgabe von 43 Kunstobjekten, von denen sich vier in der Goethestadt befinden sollen. Diese vier Gegenstände hatte die Klassik-Stiftung wohl zum Anlass genommen, eigene Rückforderungen zu prüfen, so dass sie von den Kuranlagen schließlich sogar 62 Objekte zurückhaben wollte. Ob die Gegenstände nach der Wende in den Besitz des Landes Sachsen-Anhalt übergegangen sind, konnte Kultusminister Dorgerloh nicht sagen.

Derweil macht die Klassik-Stiftung Druck. Denn zwischen beiden Parteien herrscht seit geraumer Zeit Funkstille. Wir haben uns erneut an Herrn Schmidt gewandt und ihn dringend gebeten, unser Gesprächsangebot anzunehmen oder seine Anwälte zu bitten, die Kommunikation mit uns zu übernehmen, sagte Stiftungs-Sprecherin Julia Glesner. Dabei habe man auch darauf verwiesen, über Gegenstände sprechen zu wollen, die aus Bad Lauchstädt stammen und sich im Besitz der Klassik-Stiftung befinden. „Es müsste als Geschäftsführer sein Interesse sein, gerade diese Frage im Sinne seiner Institution zu klären“, betonte Glesner. (mz)