Klage gegen Verfassungsschutz Institut für Staatspolitik: „Erwiesen (rechts-)extremistische Bestrebungen“
Das „Institut für Staatspolitik“ um den Verleger Götz Kubitschek wird im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalts in der Kategorie „Rechtextremismus“ geführt. Nun wollte sich das IfS per Klage aus dem Bericht streichen lassen. Doch die Richter sahen dafür keinen Anlass - im Gegenteil.
Magdeburg/Schnellroda/MZ - „Es handelt sich bei dem Antragssteller um eine erwiesen (rechts-)extremistische Bestrebung.“ Zu dieser Einschätzung ist das Verwaltungsgericht Magdeburg über das Institut für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda gekommen. Der Verfassungsschutz habe den Verein für Staatspolitik, der nach außen als IfS firmiert, daher zu Recht in den Verfassungsschutzbericht des Landes 2020 aufgenommen. Das IfS hatte mit einem Eilantrag die Streichung erreichen wollen, scheiterte damit jedoch eindeutig, wie zunächst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete.