Fälschungssichere Arzneien Fälschungssichere Arzneien: Führt neues Sicherheitsverfahren zu Engpässen bei Medikamenten?

Merseburg - „Das Medikament ist im Augenblick nicht lieferbar“, sagt die Apothekerin. Das liege an der neuen Richtlinie für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die seit 9. Februar in Kraft ist. Danach müssen alle Medikamente mit einem Sicherheitscode versehen und verschlossen sein. Weil viele Pharmaproduzenten ihr Produktion darauf einstellen müssten, käme es zu Lieferschwierigkeiten. Aber stimmt es tatsächlich, dass das dieses neue Verfahren Securpharm zu Lieferengpässen führt?
Lieferschwierigkeiten bei Apotheken: Es fehlen regelmäßig Medikamente
„Es fehlen regelmäßig Produkte. Das ist leider so“, sagt Mathias Arnold, Vorstand des Landesapothekerverbandes und Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Natürlich ist das neue Verfahren für die Hersteller eine riesige Aufgabe und es hat viel Geld gekostet.“
Dass Medikamente nicht lieferbar sind, könnte aber auch daran liegen, dass es Engpässe bei den Ausgangsstoffen für die Produktion gibt. „Oder daran, dass zu viele Medikamente ins Ausland verkauft wurden, weil sich dort eben mit höherem Gewinn verkaufen lässt“, vermutet Arnold, der zwei Apotheken in Merseburg und eine Apotheke in Halle führt.
Wie funktioniert das neue Verfahren Securpharm?
Beim neuen Verfahren Securpharm bekommt jede einzelne Medikamentenverpackung eine eigene und damit einzigartige Seriennummer. „Für Patienten wird es damit sicherer, für die Fälscher wird es schwieriger. Und langfristig macht das natürlich Sinn.“ Vor allem für den deutschen Arzneimittelmarkt. „Estnische Arzneimittel fälscht doch beispielsweise kein Mensch.“
Bei dem neuen Verfahren zur Fälschungssicherung ist außerdem jede Packung zugeklebt, so dass der Apotheker auch nicht mehr zeigen kann, wie groß beispielsweise Tabletten oder Kapslen sind. „Dafür haben wir aber andere Möglichkeiten“, sagt Apothekerin Ariane Jäschke von der Apotheke am Brühl.
„Wir können zum Beispiel Bilder im Computer aufrufen.“ Sie habe bisher keine Verschlimmerung der Nichtlieferbarkeit feststellen können und begrüße den neuen Fälschungsschutz. „Es dient den Patienten und deshalb ist es gut.“
„Alles andere wäre doch wirtschaftlicher Wahnsinn.“
Für das neue Verfahren habe man allerdings auch neue Technik anschaffen müssen, um einen neuen Data-Matrix-Code abscannen zu können. „Das war nicht gerade preiswert.“ Ihr selbst sei nie ein gefälschtes Medikament in die Hände gefallen, aber davon gehört habe sie schon häufiger. „Meist handelte es sich dabei um teurere Medikamente, bei denen sich so etwas lohnt.“
Zu behaupten, das neue System würde zu Lieferengpässen führen, ist aus Sicht von Mathias Arnold eine Schutzbehauptung. Denn die Regelung gelte erst für Produkte, die nach dem 9. Februar 2019 produziert werden. „Jedes verschreibungspflichtige Medikament, das bis zum 8. Februar produziert wurde, kann noch für fünf Jahre oder bis zum Ablauf des Verfallsdatums verkauft und gekauft werden. Alles andere wäre doch wirtschaftlicher Wahnsinn.“ (mz)