Zwischen Hoffen und Bangen
Köthen/MZ. - Denn für die Arge Anhalt-Bitterfeld, die alle Vorschläge in ihrem Zuständigkeitsbereich noch einmal prüft, erschien Frau Theile für den Kombi-Lohn ungeeignet.
Der Grund: Ute Theile lebt mit ihrem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft und bezieht Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Kosten der Unterkunft von 518 Euro Euro. Damit passte sie nicht in das Raster der Arge, die eine Kappungsgrenze von 450 Euro einführen wollte.
"Ich habe mich so gefreut, endlich wieder einen Job zu bekommen", sagt die 54-Jährige. Diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hätte sie ein Stück weit unabhängiger von Hartz IV gemacht, schildert Frau Theile, die seit 2000 ununterbrochen arbeitslos ist und schon über zwölf Monate von Alg II lebt.
Sache mit einem Haken
Damit erfüllt sie eigentlich alle Voraussetzungen für Kommunal-Kombi. Die Sache hat aber einen Haken, so wurde ihr von der Arge erst letzte Woche deutlich gemacht. Trotz Kommunal-Kombi würde sie nicht völlig aus dem Leistungsbezug herausfallen. Ihr stünde noch ein Aufstockungsbetrag zu den Kosten der Unterkunft zu. Diese Kosten trägt innerhalb der Arge der Landkreis.
Der Kreis erhofft sich vom Kommunal-Kombi natürlich auch einen Spareffekt. Aus dem eingesparten Wohngeld will er den Kombi-Lohn mit 100 Euro pro Beschäftigten bezuschussen. "Da wir uns in der Haushaltskonsolidierung befinden, ist ein höherer Betrag nicht möglich", erklärt Rainer Jacobshagen, Leiter der Koordinierungsstelle Arbeit und Soziales / Arbeitsmarktförderung bei der Landkreisverwaltung. Bund, Land und der Europäischem Sozialfonds (ESF) finanzieren den Restbetrag zum Kombi-Lohn, der brutto 840 Euro beträgt.
Schwer zu verstehen
"Ich kann nicht verstehen, warum mein Name zuerst auf eine Liste gesetzt und nun wieder gestrichen wurde", schildert Frau Theile ihr Problem der MZ am Telefon und erzählt ihre Geschichte.
"Von Beruf bin ich eigentlich Datentypistin", sagt sie. 1996 gründete ihr Mann eine Baufirma. "In der habe ich dann als Allrounder mitgearbeitet." Vier Jahre später ging der Betrieb pleite. Frau Theile wurde arbeitslos und blieb es, trotz vielfältiger Bemühungen um einen neuen Job. Um die ABM-Stelle, die sie 2006 für acht Monate im Museum Zörbig bekam, musste sie hart kämpfen, wie sie sagt. Seit Ende 2007 arbeitet die Löbersdorferin ehrenamtlich im Museum, weil sie die Arbeit dort nicht missen wollte.
Da die Stadt Zörbig in Kürze ihr 1050-jähriges Jubiläum begeht, kommt auf den Heimatverein, der das Museum betreut, viel Arbeit zu. Deshalb stellte die Vereinsvorsitzende Brigitta Weber bei der Bitterfelder Beschäftigungs- und Qualifizierungs GmbH, einer der drei Projektträger von Kommunal-Kombi im Landkreis, einen Antrag auf Förderung. Ute Theile wurde für die Kombi-Lohn-Stelle als besonders geeignet vorgeschlagen.
"Wir haben die Vereine und Kommunen gebeten, geeignete Leute für Kommunal-Kombi vorzuschlagen", bestätigt Rainer Jacobshagen. Wer könne deren Arbeit letztlich besser einschätzen? Voraussetzung sei allerdings die Einhaltung de Förderkriterien, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegeben sind.
Die stellvertretende Geschäftsführerin der Arge Anhalt-Bitterfeld, Steffi Ehrhardt, macht deutlich, worum es der Arge beim Kommunal-Kombi geht: "Unser Ziel ist es, die Zahl der Hilfebedürftigen zu verringern, so dass sie keine staatlichen Leistungen mehr beziehen müssen." Unter diesem Gesichtspunkt sei man die Liste der vorgeschlagenen Personen auch durchgegangen, bestätigt sie auf Nachfrage. Das hat der Gesetzgeber so aber nicht vorgeschrieben, wie ein Blick in die Förderbedingungen zeigt und zusätzliche Nachfragen der MZ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin sowie bei der Projektgruppe Kommunal-Kombi in Köln ergaben.
Für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erläutert Rainer Jacobshagen: "Das Herausfallen aus dem Leistungsbezug wäre natürlich der Idealfall, ist aber nicht Voraussetzung." Andererseits bestehe kein Rechtsanspruch auf Kommunal-Kombi.
Chance für Kommunen
Barbara Braun, Pressesprecherin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, erklärt das Prinzip von Kommunal-Kombi so: "Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Der Bund stellt den Arbeitgebern die Mittel zur Verfügung, die er sonst im Rahmen der Arbeitslosigkeit des geförderten Arbeitnehmers eingesetzt hätte. Hinzu kommen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Kommunen setzen ergänzende Gelder ein. So erhalten sie die Möglichkeit, beschäftigungswirksame, eigene Projekte umzusetzen."
Nachdem Vertreter von Arge, KommBa, Landkreisverwaltung und der Projektträger am vergangenen Mittwoch noch einmal zusammengesessen haben, um ihre teilweise recht unterschiedlichen Auffassungen bei der Besetzung der 142 Kommunal-Kombi-Arbeitsplätze zu klären, informierte Rainer Jacobshagen die MZ am Donnerstag sichtlich erfreut: "Es wird keinerlei Kappungsgrenze geben."
Und Ute Theile erfuhr am gleichen Tag von der Arge: "Sie haben Glück, sie bekommen die Stelle."
"Wenn ich mit meinem Nachhaken auch anderen Betroffenen geholfen haben sollte, dann freut mich das besonders", sagte die 54-Jährige der daraufhin am Telefon und bedankte sich für die Unterstützung.