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Urteil am Amtsgericht Urteil am Amtsgericht: Wiederholtes Fahren ohne Führerschein wird teuer für Köthener

Von Robert Martin 09.06.2020, 10:18

Köthen - Ein Mann aus Köthen ist am Montag vor dem Köthener Amtsgericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er zum wiederholten Mal Auto gefahren ist, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Dem 43-jährigen Gerhard L. (Name des Angeklagten von der Redaktion geändert) wird vorgeworfen, am 18. Januar 2019 auf dem Holzmarkt in Köthen vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er gar nicht in Besitz eines Führerscheins war. Für das gleiche Vergehen wurde er bereits dreimal verurteilt und ist daher einschlägig vorbestraft.

Mit den Worten „Was soll ich sagen, es tut mir leid“ antwortet L. auf die Anklage. Es habe sich um das Auto seiner Frau gehandelt, welches er während ihrer Arbeitszeit benutzt habe. Seine Frau, so der Köthener weiter, habe ihm bereits vor der Gerichtsverhandlung mit deutlichen Worten zu verstehen gegeben, dass sie ihn „rausschmeißen“ werde, falls das noch einmal passiert.

Der Köthener ist seit über zehn Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis

Der Köthener ist seit über zehn Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. In den Jahren 2002 bis 2006 sind laut Bundeszentralregister drei Vorstrafen verzeichnet: Einmal wegen Trunkenheit im Verkehr, zweimal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bis zum Jahr 2010 war eine Fahrerlaubnissperre gegen Gerhard L. aktiv, ein Zusammenhang mit den genannten Vorstrafen ist wahrscheinlich. Gerhard L., der derzeit bis voraussichtlich Ende nächsten Jahres vorübergehend erwerbsunfähig ist, lebt von seiner Rente, seine Frau arbeitet Teilzeit als Verkäuferin.

Viel bleibt da nicht übrig. Richterin Susanne Vogelsang wies ihn im Folgenden darauf hin, dass er ja „offensichtlich“ gerne Auto fahren wolle. Deshalb solle er sich die teuren Strafverfahren sparen und das Geld in einen neuen Führerschein investieren.

„Das ist viel Geld für nichts. Machen Sie endlich einen Führerschein“

Laut Plädoyer der Staatsanwältin habe sich der Angeklagte „ohne jeden Zweifel“ strafbar gemacht. Für ihn spreche, dass er geständig ist und bereue. Gegen ihn spreche, dass er einschlägig vorbestraft ist. Daher sei eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro angemessen, so die Staatsanwältin abschließend. Als er das hört, fällt Gerhard L. sichtbar in sich zusammen. Ob er dazu etwas sagen wolle, fragt ihn Richterin Vogelsang daraufhin. „Ich kann nur sagen, dass ich es bereue und dass es mir leid tut.“

Am Ende wird er zur Zahlung von 100 Tagessätzen zu je 12 Euro verurteilt. „Das ist viel Geld für nichts. Machen Sie endlich einen Führerschein“, sagt die Richterin und fügt hinzu: „Das kann ja jetzt nicht alles für Sie gewesen sein. Reißen Sie sich am Riemen.“ Gerhard L. nimmt das Urteil an. (mz)