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Cannabis im Straßenverkehr Polizei zieht zwei Pkw-Fahrer in Dohndorf und Gröbzig aus dem Verkehr: Weiterfahrt wird nach Drogentest verboten

Die Polizei kontrolliert zwei Pkw-Fahrer in Gröbzig und in Dohndorf auf ihre Fahrtauglichkeit. Beiden wird nach Drogentest wird die Weiterfahrt verboten. Einer ist sogar ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs.

23.07.2024, 14:00
Cannabiskonsum ist beim Führen von Fahrzeugen nur bis zu einem bestimmten THC-Wirkstoffgehalt gestattet.
Cannabiskonsum ist beim Führen von Fahrzeugen nur bis zu einem bestimmten THC-Wirkstoffgehalt gestattet. (Foto: DPA)

Dohndorf/Gröbzig/MZ. - Gleich zwei Fahrer wurden am Sonntag nach positiven Drogentests von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. In einer Pressemitteilung heißt es, dass auf der L 148 in Dohndorf um die Mittagszeit ein VW-Pkw angehalten und dessen 34-jähriger Fahrer kontrolliert wurde. Im Rahmen der Überprüfung kam der Verdacht auf, dass der Fahrer Cannabis konsumiert haben könnte. Der Konsum während der Verkehrsteilnahme ist gesetzlich so geregelt, dass der THC-Wirkstoffgehalt im Blut des Fahrers nicht mehr als 3,5 Nanogramm betragen darf.

Weiterfahrt wird nicht gestattet

Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wurde eine Blutprobenentnahme zur gerichtsverwertbaren Feststellung des Wirkstoffanteils durchgeführt und dem Fahrer eine Weiterfahrt vorerst untersagt.

Auch woanders musste angehalten werden: Bei der Kontrolle eines 20-jährigen Opel-Fahrers in Gröbzig ergab ein Vortest einen positiven Befund auf den Konsum von Cannabis. Ferner wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobenentnahme zur Feststellung des THC-Wirkstoffgehalts abgeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.