Köthen Köthen: Eckelmann: Keiner steckt sich Entgelte in die Tasche
KÖTHEN/MZ. - MZ-Redakteur Claus Blumstengel gab die am häufigsten gestellten Fragen an den Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, Hartmut Eckelmann, weiter.
Warum musste der Kreistag überhaupt eine neue Entsorgungs- und Entgeltsatzung verabschieden? Mit dem bisherigen System waren die meisten Bürger doch zufrieden . . .
Eckelmann: Laut Gesetz musste der Kreistag für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einheitliche Entsorgungs- und Entgeltsatzungen beschließen. Das hatte das Landesverwaltungsamt schon mehrfach angemahnt.
Warum wurde dann aber nicht einfach das Köthener Entsorgungsmodell übernommen?
Eckelmann: Aus Befragungen wissen wir, dass die Bewohner der Altkreise Bitterfeld, Köthen und Anhalt-Zerbst mit ihrer bisherigen Müllentsorgung zufrieden sind. Die meisten möchten ihr jeweiliges System beibehalten. Drei verschiedene Satzungen in einem Landkreis lässt aber der Gesetzgeber nicht zu. Es musste also eine einheitliche Satzung für den Landkreis erarbeitet werden.
Nun haben aber viele Leser ausgerechnet, dass die Müllentsorgung für sie ab 2011 teurer wird.
Eckelmann: Die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke müssen bei der Müllentsorgung kostendeckend arbeiten, also solche Entgelte erheben, die den finanziellen Aufwand abdecken. Die Situation der Entsorgungsunternehmen in den drei Altkreisen war da unterschiedlich. So waren der früheren Be- und Entsorgung GmbH in Zerbst im Zuge der Gebietsreform die Entsorgungs-Gebiete um Coswig sowie die Stadt Roßlau weggebrochen. Die Folge: Die Wirtschaftlichkeit ist gesunken, das Zerbster Unternehmen arbeitete zuletzt mit einem Defizit. All das musste bei der Festlegung neuer, einheitlicher und kostendeckender Entsorgungsentgelte beachtet werden.
Unterstellen wir mal, die laut neuer Satzung erhobenen Entgelte sind - wie von vielen MZ-Lesern vermutet - zu hoch. Was passiert mit einem eventuellen Überschuss? Steckt sich den jemand ein? Oder fließt das Geld in den Haushalt des Landkreises und verringert dort das Defizit?
Eckelmann: Weder - noch. Keiner steckt sich eventuell überschüssige Entgelte in die Tasche. Wie bei einer Kämmerei eines Landratsamtes unterliegen auch die Berechnung und Kalkulation der Abfallentgelte durch die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH dem Kommunalabgabengesetz. Das heißt, dieses Unternehmen arbeitet kostendeckend und ist nicht gewinnorientiert. Ein Entgeltüberschuss würde sich im nächsten Entgeltzeitraum für die Bürger kostensenkend auswirken, steht ein Defizit zu Buche, würden die Entgelte steigen.
Und wann wird Kassensturz gemacht?
Eckelmann: Der Entgeltzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2011 und 2012. Danach wird die Entgeltsatzung, falls erforderlich, überarbeitet.
Große Wohnungsunternehmen im Landkreis kritisieren, dass sie die Zahl der in den von ihnen verwalteten Wohnungen lebenden Personen ermitteln und den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken zur Berechnung der Entgelte mitteilen müssen. Einige Unternehmen aus dem Zerbster Raum wollen - wie die MZ berichtete - sogar dagegen Klage einreichen. Warum beziehen Sie diese Daten nicht von den Einwohnermeldeämtern?
Eckelmann: Laut der vom Kreistag verabschiedeten Entsorgungssatzung sind die Grundstückseigentümer die Anschlusspflichtigen. Das heißt, sie bekommen die Entgelte für die Müllentsorgung entsprechend der in ihren Häusern lebenden Personen in Rechnung gestellt und müssen diese dann auf die Mieter umlegen. An die Meldeämter wenden wir uns nur dann, wenn wir vom Grundstückseigentümer keine oder keine verlässlichen Angaben bekommen.
Und was passiert, wenn zum Beispiel ein erwachsenes Kind die Familie verlässt und einen eigenen Haushalt gründet?
Eckelmann: Wenn uns das mitgeteilt wird, berücksichtigen wir das wegfallende Entgelt für diese Person im folgenden Monat.
Die Bürger können unterschiedliche Entsorgungsvarianten mit verschieden großen Mülltonnen wählen. Wenn nun aber die jetzt vorhandene Mülltonne von vielleicht 80 Litern nicht zur neu gewählten Variante mit einer 40-Liter-Tonne passt?
Eckelmann: Dann wird das auf die Zahl der Banderolen angerechnet. Der Bürger bekommt dann eben statt 12 Banderolen nur sechs im Jahr. Oder bei einer 60-Liter-Tonne acht Banderolen. Auf Wunsch tauschen wir aber die Mülltonnen auch kostenlos um.
Besonders in Köthen, wo es zuvor keine Banderolen gab, fürchten die Bürger, diese könnten aus Schabernack von den Mülltonnen abgerissen werden. Gibt es da Erfahrungen und wie wird in solchen Fällen verfahren?
Eckelmann:Aus dem Altkreis Bitterfeld weiß ich, dass die Müllbanderolen selten abgerissen werden und wenn, dann meistens in der Umgebung von Schulen oder anderen Kindereinrichtungen. Merken unsere Mitarbeiter, dass in einer Straße mehrere Mülltonnen betroffen sind, so gehen sie von Unfug aus und entleeren sie trotzdem.
Können Sie den Bürgern einen Tipp geben, wie man das Abreißen der Banderolen vermeidet?
Eckelmann: Man kann die Banderolen auch von innen auf den Deckel der Mülltonne kleben. Da ist bisher noch nie etwas passiert und unsere Mitarbeiter schauen grundsätzlich nach, wenn sie außen keine Banderole sehen.