Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan: Sonderfläche Photovoltaik im Industriegebiet

aken/MZ - Herr Doege, warum braucht Aken einen neuen Flächennutzungsplan?
Ronald Doege: Als Stadt sind wir angehalten, Sonderflächen für Photovoltaik auszuweisen. Damit sind gewisse Anforderungen verbunden - an den Standort, aber auch an die Größe. Die alte Deponie des früheren Magnesitwerkes kommt dafür nicht in Frage. Diese Option wurde schon abgelehnt.
Aus welchem Grund?
Doege: Das hängt mit einer möglichen Elbe-Querung der Bundesstraße 187 a zusammen. Die soll für eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes angemeldet werden. Solange der Trassenverlauf jedoch nicht endgültig feststeht oder das Projekt gänzlich vom Tisch ist, bekommen wir den Standort nicht genehmigt.
Also muss eine andere Lösung her?
Doege: Statt dessen weisen wir jetzt im Osten des Industriegebietes eine Sonderfläche aus.
Und dort gibt es ja auch einen potenziellen Investor, richtig?
Doege: Wir wissen, dass die Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH als Eigentümerin der Flächen mit der Firma Getec verhandelt. Es wird, so weit wir wissen, ebenfalls darüber gesprochen, inwieweit sich die Landesanstalt für Altlastenfreistellung an den Kosten beteiligt, die anfallen würden, wenn man die Altlasten beseitigen wollte. Zurzeit entsteht wohl ein Sanierungsgutachten.
Was bezweckt ein geänderter Flächennutzungsplan außerdem?
Doege: Die Firma Ilako braucht zum Beispiel mehr Lagerfläche. Bisher geht das nicht, weil hinter und neben dem Firmengelände Photovoltaik-Sonderflächen ausgewiesen sind. Damit kann Ilako nichts anfangen und bekäme auch keine Baugenehmigung. Also widmen wir die Fläche um und machen eine Gewerbefläche daraus.
Außerdem haben wir jetzt ein Windenergieeignungsgebiet ausgewiesen. Als unser Flächennutzungsplan 2011 in Kraft getreten ist, gab es dazu noch keine Vorgaben. In der Zwischenzeit hat sich die Rechtslage geändert. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat seit Februar 2013 einen gültigen Teilplan zur Windenergienutzung . Die darin für Aken ausgewiesene Windenergieeignungsfläche übernehmen wir jetzt für unseren Flächennutzungsplan. Es handelt sich dabei um den Heidekrug zwischen Aken und Kleinzerbst; in der Nähe des Schießplatzes.
Wie geht es nun weiter? Wann ist mit einem bestätigten Flächennutzungsplan zu rechnen?
Doege: Wenn der Entwurf auch den Stadtrat passiert hat, müssen wir erneut alle Träger öffentlicher Belange, wie die Regionale Planungsgemeinschaft, das Landesverwaltungsamt und die Nachbargemeinden, einbeziehen und ihre Stellungnahmen einholen. Dann liegt der Entwurf auch noch einmal öffentlich aus. Anmerkungen, Einwände und dergleichen müssen wir dann abwägen und entscheiden, was wir davon berücksichtigen. Der Landkreis muss das Papier genehmigen. Wir hoffen, dass wir Ende des Jahres so weit sind.