Brandschutz in Mehrfamilienhäusern Brandschutz in Mehrfamilienhäusern: Wer zahlt nach Einbruch?

Köthen - Ruth Meißner ist besorgt. Sie fürchtet, dass bald Einbrecher ihr Wohnhaus heimsuchen werden - und dass dann auch noch die Versicherung Ärger macht. Denn laut Hausordnung darf die Eingangstür des Mietshauses, in dem Ruth Meißner wohnt, nicht mehr abgeschlossen werden - aus Brandschutzgründen.
Meißner würde lieber trotzdem zuschließen. In der Nachbarschaft habe es mehrere Einbruchsversuche gegeben, berichtet sie. „Mit verschlossener Tür fühlt man sich einfach sicherer“, so die Mieterin. Und vor allem: Zahlt überhaupt die Versicherung, wenn Einbrecher durch eine nicht abgeschlossene Eingangstür ins Haus kommen und Gegenstände stehlen oder beschädigen? „Von einem Bekannten habe ich gehört, dass man dann auf dem Schaden sitzen bleibt“, erklärt Meißner ihre Sorge.
Versicherungen zahlen auch bei nicht abgeschlossener Tür
David Rieck, Geschäftsführer der Köthener Wohnungsgesellschaft, kann da beruhigen. „Verursachen Einbrecher Schäden am Gebäude, zahlt das unsere Gebäudeversicherung. Gibt es Schäden bei Sachen in den Wohnungen oder im Keller, zahlt die Hausratversicherung der Mieter“, so Rieck. „Mir sind keine Fälle bekannt, dass es dabei Probleme gegeben hätte, weil die Eingangstür aus Brandschutzgründen nicht abgeschlossen war.“ Zu beachten sei der Unterschied zwischen „geschlossen“ und „abgeschlossen“. Die Tür soll selbstverständlich zugezogen, also geschlossen werden - nur soll man dann nicht den Schlüssel umdrehen.
Ähnlich sieht auch Gerald Gurke, Aufsichtsratsvorsitzender der Köthener Wohnstätten, die Lage. „Aus meiner Sicht dürfte es im Falle eines Einbruchs keine Probleme geben“, sagt er. Wohnungs- und Kellertüren dürften und sollten ja weiterhin abgeschlossen werden.
Haustür zuziehen reicht meist
Bei einem normalen Sicherheitsschloss in der Haustür reiche es normalerweise aus, sie hinter sich zuzuziehen, meint auch Andrea Rehse vom Mieterverein Köthen. „Die meisten haben ja auf der Straßenseite einen Knauf und keine Klinke - ohne Schlüssel kommt man also nicht rein, wenn man es nicht ohnehin darauf anlegt, die Tür aufzubrechen.“
Problematisch seien Türen, bei denen durch einen kleinen Schalter im Rahmen eingestellt werden kann, dass man die zugezogene Tür auch ohne Schlüssel und trotz Knauf auf der Straßenseite von außen öffnen kann. „Da darf man dann nicht vergessen, den Schalter umzulegen, damit die Tür auch wirklich zu ist .“
Versicherungsschutz bleibt bestehen
Und was sagen die Versicherungen selbst zu diesem Problem? „Der Versicherungsschutz bleibt in einem solchen Fall bestehen“, sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Wenn die Brandschutzvorschriften es erfordern, dass die Haustür nicht abgeschlossen wird, hat das selbstverständlich keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs.“ Anders sei die Lage, wenn auch Wohnungs- oder Kellertüren nicht abgeschlossen seien, obwohl dergleichen nicht verlangt wird.
Diese Haltung bestätigt auch Ute Semkat von der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA): „Für diese Versicherung ist maßgebend, dass die Wohnungstür der versicherten Wohnung verschlossen ist. Dann zahlt die Hausratversicherung bei einem Wohnungseinbruch für Schäden und Gestohlenes. Der zur Wohnung gehörende abgeschlossene Keller ist in den Schutz mit einbezogen.“ Eine abgeschlossene „Tür vor der Tür“, also Haustür, werde nicht vorausgesetzt. „Sie sollte aber wenigstens nicht offen stehen, damit nicht fahrlässig Einbrecher angelockt werden.“
An den Vorkehrungen zum Brandschutz sei im Übrigen nicht zu rütteln, so David Rieck von der Wohnungsgesellschaft. „Ich verstehe, dass Menschen ein Schutzbedürfnis haben und dass sie sensibel reagieren, wenn sie von Einbrüchen hören oder vielleicht sogar selbst Opfer geworden sind. Aber der Brandschutz ist sehr wichtig.“ (mz)