Kontroverse um das Trinwassernetz in Linda Trinkwasser Linda: Jessener Zweckverband legt sich fest
Jessener Ver- und Entsorgungsbetrieb positioniert sich zur Übernahme des Trinkwassernetzes in Linda. Wie es aus Sicht des Versorgungsvereines nun weitergeht.
Grabo/MZ. - Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Elbe-Elster-Jessen würde das bestehende Trinkwasserleitungsnetz in Linda für etwas über 35.000 Euro übernehmen. Diese Entscheidung trafen die drei Vertreter der Mitgliedskommunen des Verbandes, Stefan Schmidt (FWG) für Annaburg, Daniel Lehmann für Jessen und Peter Müller (Freie Wähler) für Zahna-Elster, in der Verbandsversammlung am Mittwochnachmittag. Käme eine Einigung mit dem Trinkwasserversorgungsverein Linda nicht zustande, „würden wir vorschlagen, die Leitungsrechte nicht zu übernehmen“, erklärte Anja Götze, die Leiterin der Rechtsabteilung, zuvor in der Erläuterung der Beschlussvorlage.
Damit hat der WAZV aus seiner Sicht zunächst feste Tatsachen geschaffen. Die Folge, wenn der Versorgungsverein Linda nicht darauf einginge, wäre, wie die Justiziarin ebenso darlegte, dass der WAZV in Linda ein neues Trinkwassernetz bauen würde (die MZ berichtete).
Kein Rederecht
Der Vorsitzende des Versorgungsvereins Linda, Dieter Schubert, drückte anschließend sein Unverständnis darüber aus, dass ihm vor der Abstimmung die Möglichkeit versagt wurde, die Angelegenheit aus Sicht des Lindaer Vereines darzulegen. Denn da Linda ein Jessener Ortsteil ist, hätte er gerne die Bürgermeister der anderen beiden Städte auch mit seiner Sicht vertraut gemacht. „Es wäre für sie sicher interessant gewesen, die Zusammenhänge zu hören“, sagte er anschließend der MZ. Er gehe nicht davon aus, dass sie über die Details in Kenntnis gesetzt sind. Er hätte von ihnen erwartet, dass sie auch die Vorstellungen des Vereines würden kennen wollen. Allerdings erklärten sowohl Peter Müller als auch Stefan Schmidt, ein „so altes Netz nicht kaufen“ zu wollen.
Schubert selbst sieht die Angelegenheit um die Zukunft der Trinkwassergebühren in Linda mit dem aktuellen Beschluss des WAZV allerdings noch nicht abgeschlossen. Er habe dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, Daniel Lehmann, einen Vertrag übergeben, in dem die bereits bekannte Kaufsumme von 2,4 Millionen Euro festgeschrieben ist. „Zumindest muss sich der WAZV zu diesem Vertrag verhalten und eine Entscheidung treffen“, erklärte der Lindaer. Er geht davon aus, dass der WAZV seinen gerade gefassten Beschluss aufschiebt.
Urteil vom Bundesgerichtshof
Ein vom Lindaer Versorgungsverein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt ihm übrigens die Richtigkeit der Kalkulation der geforderten Kaufsumme von 2,4 Millionen Euro. Die Leipziger Kanzlei, die es erarbeitete, verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2006. In dem ging es ebenfalls um die Übertragung von Wasserversorgungsanlagen. Demnach sei die Wertermittlung mittels Sachzeitwert „nicht ‚wirtschaftlich unsinnig‘, da der auf Basis von Wiederbeschaffungspreisen zu bestimmende Zeitwert im Grundsatz den ersparten Investitionsausgaben entspricht, die dem Netzbetreiber entstünden, wenn er an dieser Stelle ein gleichartiges Versorgungsnetz neu errichten würde“. Zudem sei „es grundsätzlich ohne Belang, zu welchem Preis der Verkäufer die Kaufsache einst erworben“ hat. Nach dieser Entscheidung des höchsten Bundesgerichtes sieht sich der Lindaer Verein auf dem richtigen Weg.
Als das vom Lindaer Versorgungsverein in Auftrag gegebene Wertgutachten etwa Mitte dieses Jahres erarbeitet wurde, hätten die Kosten für ein neues Netz bei sechs Millionen Euro gelegen. Eine mehrjährige Planungs-, Antrags- und dann Bauzeit zugrunde gelegt, müsste der WAZV das Lindaer Netz ohnehin noch etliche Jahre nutzen. Von den Kostensteigerungen während dieser Zeit ganz abgesehen. Und der WAZV müsste Nutzungsgebühren zahlen.
„Nicht verschenken“
Schubert sieht sich gegenüber den 157 Mitgliedern des Vereines in der Pflicht. Etliche hätten bereits gefordert, das seinerzeit weitgehend in Eigenleistung erbaute Netz „nicht zu verschenken“. Der Verein werde noch vor der Entscheidung im Januar eine Kalkulation zu den erwartbaren Trinkwassergebühren in Auftrag geben, die auf Basis des Kaufpreises von 2,4 Millionen Euro ermittelt werden.